Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1870-1871. (22)

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Gesetz-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
W 19. 
München, den 18. Jannar 1871. 
  
  
Inhalt: 
Cesetz, einen Credit für anßerordentliche Bedürfnisse des Heeres betr. 
Gesetz. der Kammer der Reichsräthe und der Kammer 
einen Credit für außerordentliche Bedürfnisse des der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
Heeres betr. was folgt. 
Ludwig I. Artiker 1. 
von Gottes Gnaden König von Payern, 
VPfalzgraf bei Uhein, Für einmalige außerordentliche Bedürfnisse 
Herzog von Bayern, Franken und in zur Aufstellung des königlichen Heeres, dann 
Schwaben ete. cte. für den Ausbau und die Armirung der Lan- 
Wir haben nach Vernehmung Unseres desfestungen wird Über Abzug der für diese 
Staatsrathes mit Belrath und Zustimmung Zuwecke schon vorhandenen und der durch Art. 1 
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