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Beilage J.
Seine Majestät der König von Bayern und Seine Majestät der König
von Preußen, im Namen des Norddeutschen Bundes, haben in der Absicht, die Sicherheit
des deutschem Gebietes zu gewährleisten, dem deutschen Rechte eine gedelhliche Entwicklung
zu sichern und die Wohlfahrt des deutschen Volkes zu pflegen, beschlossen, über Gründung
eines Deutschen Bundes Verhandlungen zu eröffnen und zu diesem Behuf zu Bevollmächtigten
ernannt:
Seine Majestät der König von Bayern:
Allerhöchstihren Staatsminister des Königlichen Hauses und des Aeußern, Grafen
Otto von Bray-Steinburg,
Allerhöchstihren Kriegsminister, Generallieutenant Sigmund Freiherrn von
Pranckh, und
Allerhöchstihren Staatsminister der Justiz, Johann von Lutz;
Seine Majestät der König von Preußen, im Namen des Norddeutschen Bundes:
den Kanzler des Norddeutschen Bundes, Allerhöchstihren Präsidenten des Staats-
Ministeriums und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen Otto
von Bismarck-Schönhausen, und
Allerhöchstihren Kriegs= und Marineminister, General der Infanterie, Albert
von Roon.
Diese Bevollmächtigten sind in Versailles zusammengetreten, haben ihre Vollmachten
ausgetauscht und haben sich, nachdem diese letzteren in guter Ordnung befunden waren, über
nachfolgende Vertragsbestimmungen geeinigt:
J.
Das Königreich Bayern und die Staaten des Norddeutschen Bundes schließen einen
ewigen Bund, welchem das Großherzogthum Baden und das Großherzogthum Hessen für
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