Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1871-1872. (23)

345 346 
Gesetz-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
. 14. 
München, den 8. Mai 1872. 
  
Inhalt: 
Gesetz vom 28. April 1872, die Berwendung des Antheiles Bayerns an der französischen Kriegsentschädigung be- 
tressend. (Beilage III zum Landiagsabschiede.) 
  
Geseh, der Kammer der Reichsräthe und der Kammer 
die Verwendung des Antheiles Bayerns an der der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
französischen Kriegsentschädigung betreffend. was folgt: 
Eudwig 1. Art. 1. 
von Gottes Gnaden König von Fayern 
LX Der Antheil Bayerns an der französischen 
Herzog von Bayern, Franken und in Kriegsentschädigung und Pariser Contribution 
Schwaben etc. cte. hat, insoweit über dessen Verwendung nicht 
Wir haben nach Vernehmung Unseres besondere gesetzliche Bestimmung getroffen wird, 
Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung zunächst seine Verwendung zu finden: 
31
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.