Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1871-1872. (23)

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Gesetz- 
418 
Matt 
für das 
Königreich Bavern. 
N 21. 
München, den 14. Mai 1872. 
  
Inhalt. 
Gesetz vom 28. April 1872, die Anlage eines Rangirbahnhofes in Ingolstadt betreffend. 
abschiede.) 
(Beilage X zum Landtags- 
  
Gesetz, 
die Anlage eines Rangirbahnhofes in Ingol- 
stadt betr. 
Ludwig II. 
von Gottes Gnaden König von VPayern, 
Pfalzgraf bei Uhein, 
Berzog von VaFranken und in 
Schwaben etr. ete. 
Wir haben nach Vernehmung Unseres 
Staatsrathes, mit Beirath und Zustimmung 
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer 
der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
Art. 1. 
Der Mehrbedarf für die Anlage des Rangir- 
bahnhofes in Ingolstadt innerhalb des Vor- 
werkgürtels am rechten Donauufer und für die 
Einführung der Bahnlinien von Regensburg, 
Donauwörth und Augsburg in diesen Bahnhof 
wird einschließlich der Kosten für die Er- 
weiterung des Donauprofils und die Erbauung 
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