Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1871-1872. (23)

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Abdeckereiberechtigungen — Abschied. 
Register 
zu dem Gesetzblatt für das Königreich Bayern 
von den Jahren 1871—1872 
und den hiezu gehörigen fünf Beilagen. 
ie Ziffern ohne besondere Bezeichnung bedeuten die Seitenzahl des Gesetzblattes, die Ziffern mit dem vorgesetzten 
Worte „Anhang"“ die Seitenzahl der angehängten Beilagen.) 
A. 
Abdeckereiberechtigungen. Anh. S. 53. 
Ablösung von Grundlasten. Siehe Grundent- 
lastung. 
Abraupen der Bäume. S. 13. 
Abschied für den Landtag des Königreichs Bayerm 
vom 28. April 1872. S. 233—268. 
Inhalt. 
I. Abschnitt. 
Beschlüsse der Kammern über die Ge- 
letzentwürfe und andere Vorlagen der 
Staatsregierung. S. 233—240. 
§. 1. Vorausgegangene königliche Sanctien 
nachgenannter Gesetze: 1) den Vollzug der Ein- 
führung des Strafgesetzbuches für das Deutsche 
Reich in Bayern, dann die durch die Einfüh- 
rung des Strafgesetzbuches für das Deutsche 
Reich in Bayern bedingten Abänderungen des 
Militärstrafgesetzbuches, 2) die vorläufige Fort- 
dauer des Gesetzes, einige provisorische Be- 
stimmungen über die Tax= und Stempelge- 
bühren in bürgerlichen Rechtssachen, 3) den 
Vollzug der Einführung des Strafgesetzbuches 
für das Deutsche Reich in Bayern, 4) den 
Geschäftsgang des Landtages, 5) dle proviso- 
rische Steuererhebung und vorläufige Bestrei- 
lung besonderer Ausgaben pro 1872, 6) die 
Abänderung einiger Bestimmungen der Ge- 
meindeordnung für die Landestheile diesseits 
des Rheins vom 29. April 1869, 7) die Ab- 
änderung einiger Bestimmungen der Gemeinde- 
Ordnung für die Pfalz vom 29. April 1869, 
8) die Abänderung einiger Bestimmungen des 
Gesetzes vom 16. April 1868 über Heimat, 
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