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Nichtbayern — Pferde.
Nichtbayern, Befähigung zur Erwerbung des
Bürgerrechts. S. 198. 208.
— — Anspruch auf Verleihung der Heimat i
einer bayerischen Gemeinde. S. 214.
Nichtigkeitsbeschwerde in Militärstrafsachen.
S. 334—335.
Notare. Gesetz, den Art. 104 des Notariats=
gesetzes vom 10. November 1861 betr. S. 341
bis 344.
— — Disciplinav-Strafbestimmungen. S. 166 ff.
Notariatspraxis in Bezug auf die Gewerbe-
ordnung des Norddeutschen Bundes. Anh.
S. 53.
Nothruf und Nothsignale, falsche.
O.
Oberpolizeiliche Vorschriften. S. 16.
Oberpost= und Bahnämter. Koöniglich Aller-
höchste Erklärung im Langtagsabschiede auf die
an die Krone gebrachte Bitte des Landtages
um Einziehung derselben. S. 250—251.
Oberster Gerichtshof, dessen Eigenschaft als
Cassationshof für das ganze Königreich. S. 123.
Oberster Rechnungshof. Keniglich Aller-
höchste Erklärung im Landtagsabschiede auf die
an die Krone gebrachte Bitte bezüglich der
Umbildung des obersten Rechnungshofes. S. 262
bis 263.
Obstdiebstahl. S. 58.
Offteiere, Strafvollzug gegen solche. S. 279.281.
Ordnung, öffentliche. S. 25 ff.
Ortsstatuten über gewerbliche Gegenstände.
Anh. S. 91.
Ortsverkehr durch Transportmittel aller Art.
Anh. S. 64.
S. 25.
Ostbahnen. Keöniglich Allerhöchste Erklärung
im Landtagsabschiede auf die an die Krone
gebrachte Bitte beider Kammern bezüglich der
Ausdehnung der bayerischen Ostbahnen. S. 257
bie 260.
P.
Packträger, Gewerbsbetrieb. S. 74. Anh. S. 64.
Panoramen, Aufstellung ohne polizeiliche Er-
laubniß. S. 26.
Pariser Contribution.
schädigung."“
Pensionisten. Königlich Allerhöchste Erklärung
auf den von den Kammern des Landtages aus-
gesprochenen Wunsch bezüglich der Gehaltsbe-
züge der seit dem 1. Januar 1872 in Pensions-
stand getretenen Staatsdiener. S. 253.
Pfalz, Znständigkelt der Gemeinderäthe zu orts-
polizeilichen Vorschriften. S. 14.
— — besondere Bestimmungen für den Straf-
vollzug und das Verfahren in der Pfäalz.
S. 150 ff. Disciplinar -Strafbestimmungen
gegen Staatsdiener. S. 168.
— — Gesetz, die Abänderung einiger Bestim-
mungen der Gemeindeordnung für die Pfalz
vom 29. April 1869 betr. S. 205—212.
Bezugnahme auf die Allerhöchste Sanction
dieses Gesetzes im Landtagsabschiede. S. 235.
— — Gesetz, die Vervollständigung des Elsen-
bahnnetzes in der Pfalz betr. S. 361—364.
— — Zusatz zur Brandversicherungsordnung für
dieselbe. Siehe „Brandversicherungsordnung“.
Pfandleiher, Untersagung des Geschäftsbetriebes
durch strafrechtlich Verurtheilte. Anh. S. 63.
Pferde, scheue, Vermiethung. S. 46.
Siehe „Kriegsent-