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Beilage 33.) Belanntmachung der Senatskommissson für die Voll belreffend
HGerileg der Vetanntmachung über die Bereitung und Derzußer# von Brot. En -
Bremer Nachrichten vom 20. Juli 1
In der Bekanntmachung über die Bereitung und Veräußerung von Brot
vom 25. Mai 1917 (Gesetzbl. S. 135) in der Fassung vom 6. Juli 1917 (Gesenee
S. 164) werden folgende Anderungen vorgenommen:
1) Arlikel I Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Bei der Bereitung von Weizenbrot ist Mehl in einer Mischung
zu verwenden, die unter 100 Teilen ihres Gesamtgewichts 95 Gewichts-
teile Weizenmehl und 5 Gewichtsteile mehlartige Stoffe enthält; das
Weizenmehl kann bis zu 15 Gewichtsteilen durch Roggenfeinmehl erseht
werden.
2) Artikel 4. „ 1 Sah 1 erhält folgende Fassung:
der Bereitung von Graubrot ist Mehl in einer Mischung zu
verwenden, die unter 00 Teilen ihres Gesamtgewichts 90 Gewichts-
teile Roggenfeinmehl, 5 Gewichtsteile Weizennachmehl und 5 Gewichts-
teile mehlartige Sofl enthält; das Roggenfeinmehl kann bis zu
30 Gewichtsteilen durch Weizenmehl ersetzt werden.
3) Artikel uel Absatz 1 erhält folgende Fassung:
der Bereitung von Schwarzbrot ist Mehl in einer Mischung
zu verwendn, die unter 100 Teilen ihres Gesamtgewichts 95 Gewichts-
teile Roggenschrot und 5 Gewichtsteile mehlartige Stoffe enthält; das
Roggenschrot kann bis zu 10 Gewichtsteilen durch Vooggenseinmehl
ersetzt werden.
Bremen, den 20. Juli 1917.
Die Senatskommission für die Volksernährung.
(Beilage 34.) Verordnung der Kriegsdeputation, betresfend Preisauszeichnung - **
Obst und Südfrüchten. (Nr. 200 der Bremer Nachrichten vom 22. Juli 1917)
Auf Grund des § 12 der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs-
kanzlers über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung
vom 25. September 1915 (Reichs-Gesepbl. S. 607, und § 3 der Aunsführungsver-
ordnung vom 6. Oktober 1915 (Geseybl. S. 231) verordnet die Kriegsdeputation
mit Zustimmung des Senats was folgt:
Gemüse, Obst und Südfrüchte sind in Läden, auf Marktplätzen und auf den
Stäuden der fliegenden Händler mit dem Preise auszuzeichnen, zu dem sie tatsächlich