Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

692  Nr.  123.  1914.
II.  Abteilung.
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(1)  Bekanntmachung  vom  13.  November  1914,  betreffend  Zulassung  des
Bertriebs  der  Lose  der  Wohlfahrtslotterie  für  Zwecke  des  Deutsch-Ostafrikanischen
  Schutzgebiets.
Für  das  hiesige  Großherzogtum  wird  der  Vertrieb  der  Lose  der  Wohlfahrtslotterie
  für  Zwecke  des  Deutsch-Ostafrikanischen  Schutzgebiets  hierdurch  mit
der  Einschränkung  zugelassen,  daß  die  Ankündigung,  die  Ausgabe  und  der
Vertrieb  der  Lose  dieser  Lotterie  während  der  Zeit  des  Vertriebs  der  Lose
zur  ersten  Klasse  einer  Preußisch.  Süddeutschen  Lotterie  nicht  stattfinden  dürfen.

Schwerin,  den  13.  November  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

(2)  Bekanntmachung  vom  14.  November  1914,  betresfend  Abänderungen  der

Ausführungsbestimmungen  A  und  C  zum  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschaugesetze.


Die  in  Nr.  55  des  Zentralblattes  für  das  Deutsche.  Reich  von  1914  veröffentlichte
  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  23.  Oktober  1914,
betreffend  Abänderungen  der  Ausführungsbestimmungen  A  und  C  zum  Schlachtvieh=
  und  Fleischbeschaugesetze  wird  nachstehend  zur  allgemeinen  Kenntnis
gebracht.

Schwerin,  den  14.  November  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für
Medizinalangelegenheiten.
Langfeld.