692 Nr. 123. 1914.
II. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 13. November 1914, betreffend Zulassung des
Bertriebs der Lose der Wohlfahrtslotterie für Zwecke des Deutsch-Ostafrikanischen
Schutzgebiets.
Für das hiesige Großherzogtum wird der Vertrieb der Lose der Wohlfahrtslotterie
für Zwecke des Deutsch-Ostafrikanischen Schutzgebiets hierdurch mit
der Einschränkung zugelassen, daß die Ankündigung, die Ausgabe und der
Vertrieb der Lose dieser Lotterie während der Zeit des Vertriebs der Lose
zur ersten Klasse einer Preußisch. Süddeutschen Lotterie nicht stattfinden dürfen.
Schwerin, den 13. November 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
(2) Bekanntmachung vom 14. November 1914, betresfend Abänderungen der
Ausführungsbestimmungen A und C zum Schlachtvieh= und Fleischbeschaugesetze.
Die in Nr. 55 des Zentralblattes für das Deutsche. Reich von 1914 veröffentlichte
Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. Oktober 1914,
betreffend Abänderungen der Ausführungsbestimmungen A und C zum Schlachtvieh=
und Fleischbeschaugesetze wird nachstehend zur allgemeinen Kenntnis
gebracht.
Schwerin, den 14. November 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
Medizinalangelegenheiten.
Langfeld.