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ten sich die Stände selbst, die je alle zwei Jahre zusammenkommen
wollten. Selbst die Statthalterstelke in Holland
blieb vorcrst unbesetzt, und was das Schicksal des Prinzen
Moritz seyn werde, hieng meist von den Negocationen ab,
die man mit Frankreich angefangen. Man bot nähmlich dem
1585 Kdnig von Frankreich die Souverainetät unter viel besser n
Bedingungen an, als ehedem der Herzog von Anjou gehabt
hatte; aber Henrich III. wollte sie eben so wenig, als
gleich nachber die Königin Elisabeth von England. Letztere
verstund sich endlich doch zur nachdrücklichen Hülfeleistung,
so bald Briel, Vlissiugen und Rammekens als Unterpfand
ihr angewiesen wurden; und ihr Günstling der Graf von
Leicester mußte zum General-Statthalter gewählt
werden. 6
6. Die Rechte eines solchen General-Statthalters waren
aber so unbesiimmt, und das Unions-Band, das alle
vereinigte Provinzen umschlang, so schwach, daß ungeachtet
aller besonderen Vorzüge, die man dem Grafen verwilligte,
weder sein eigener Ehrgeiz befriedigt noch die Absichten
der Königin erreicht werden konnten. Man hatte kurz vor
seiner Ankunft dem Prinzen Moritz die Statthalterschaft von
Holland, Seeland und Friesland übertragen; dieser besaß
22 mehr wesentliche Gewalt als der Graf selbst. Amts
Ko. Vorschrift, die Prinz Moritz damals erhielt,
als erste Acte dieser Art bei einem von den Ständen
bestellten Statthalter. Wie er fünf Jahre nachher
Stalthalter auch von Utrecht, Ober-#ssel und Geldern
wurde, war seine Vorschrift jener ersten nicht gerade gleichlautend.
Ein Gläck, daß um eben diese Zeit Barneveld Land-M#n
diks von Holland (Groß-Pensionarius) gewor-