Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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Nr.  11669.

Bekanntmachung,  den  Vollzug  des  Unfallversicherungsgesetzes  vom  6.  Juli  1884  betreffend.
Kl.  Staatsministerium  des  Innern.

Gemäß  §  48  des  Unfallversicherungsgesetzes  vom  6.  Juli  1884  wird  bekannt  gegeben,
daß  mit  Wirkung  vom  1.  Juli  l.  Is.  an  im  Einverständnisse  mit  dem  k.  Staatsministerium
der  Justiz  unter  Enthebung  des  bisherigen  Vorsitzenden  der  k.  Oberlandesgerichtsrath  Georg
Schlaug  in  Nürnberg  zum  Vorsitzenden  der  Schiedsgerichte

a)  der  Sektion  XV  der  Müllerei-Berufsgenossenschaft,
b)  der  Sektion  I  der  Steinbruch-Berufsgenossenschaft

ernannt  worden  ist.
München,  den  21.  Juni  1895.

In  Vertretung:
Der  k.  Staaterath:
von  Urumnyr.

Der  Generalsekretär:
v.  Kopplstätter,  Ministerialrath.

 

Königlich  Allerhöchste  Genehmigung
zur  Annahme  fremder  Dekorationen.

Im  Uamen  Seiner  Auajestät  des  Känigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,

unter'm  23.  Mai  ds.  Is.  dem  k.  Hoftheater-Intendanten,
  Professor  Ernst  Possart
in  München,  für  das  ihm  von  Seiner  Königlichen
  Hoheit  dem  Großherzoge  von  Hessen
verliehene  Komthurkreuz  II.  Klasse  des  Großherzoglich
  Hessischen  Verdienstordens  Philipps
des  Großmüthigen,

unter'm  gleichen  Datum  dem  k.  Forstrathe
und  Hofjagd-Inspektor  Max  Nitter  von
Krembs  für  das  ihm  von  Seiner  Königlichen
  Hoheit  dem  Großherzoge  von  Luxemburg,
  Herzoge  von  Nassan,  verliehene  Kommandeurkrenz

  des  Großherzoglich  Luxemburgischen
  Ordens  der  Eichenkrone,

unter'm  1.  Juni  ds.  Is.  dem  k.  Kämmerer
Rudolf  Freiherrn  von  und  zu  der  Tann-Nathsamhausen,
  Legationsrath  bei  der
k.  Gesandtschaft  in  Berlin,  für  das  ihm  von
Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Großherzoge
von  Baden  verliehene  Kommandeurkrenz
II.  Klasse  des  großherzoglich  badischen  Ordens
vom  Zähringer  Löwen,  und

unter'm  7.  Juni  ds.  Is.  dem  k.  Kammersänger
  Heinrich  Vogl  in  München  für  das
ihm  von  Seiner  Hoheit  dem  Herzoge  von
Sachsen-Meiningen  verliehene  Nitterkrenz
I.  Klasse  des  Herzoglich  Sachsen-Ernestinischen
Haus-Ordens,
die  Bewilligung  zur  Annahme
Tragen  zu  ertheilen.

und  zum