Full text: Geschichte des Preußischen Staates

Friedrich II. legt die Regierung nieder. 65 
Betonung seines slavischen Blutes dem Könige Kasimir von Polen, der inzwischen 
in Preußen völlig Herr über den Orden geworden und das Land, selbst sprachlich, 
slavisiert hatte, seine Länder zu Lehen auf. Da aber auch die Hansa seinem 
Unternehmen die hilfreiche Hand bot, so schien in der That, wie Friedrich es 
ausdrückte, „der ganze Seestrand schier zu Grabe gehen zu müssen". Denn auch 
das Reichsoberhaupt, obwohl dem brandenburgischen Rechte anfangs geneigt, übersah 
im Zorn darüber, daß Friedrich und Albrecht nicht, wie der Kaiser wünschte, mit 
Macht gegen Böhmen vorgingen, sowohl die Vorteile, die deren freundliches Ver- 
halten gegen Georg Podiebrad für Deutschland bot, sondern auch das deutsche 
Interesse an der Seeküste. Der Kaiser vernichtete den zu Soldin mit seiner 
eigenen Zustimmung zwischen Brandenburg und Pommern vorläufig geschlossenen 
Vergleich, unterstützte und ermunterte den Herzog von Wolgast. Und indem er 
den König Mathias von Ungarn zum Kampfe gegen Podiebrad aufreizte, trieb er 
auch diesen zum Bunde mit Polen. Friedrich mußte daher schließlich nicht nur 
trotz aller diplomatischen Verhandlungen sein gutes Recht über Pommern der 
Entscheidung des Polenkönigs anheimstellen, sondern zu allen heftigen Wirren, 
unter denen das Reich krankte, trat wieder eine flavische Kombination, die Polen, 
Ungarn und Böhmen — denn auch diese beiden näherten sich in Unheil verkündender 
Weise — umfaßte. 
Aufs Tiefste gebeugt durch so schwere Verhältnisse legte Friedrich, dessen 
kluges Verhalten doch seines scharfsichtigen Bruders Albrecht „Gefallen von An- 
fang, Mittel und Ende“ gefunden hatte, die Regierung nieder, in der Hoffnung, 
daß sein Bruder — denn Söhne hinterließ er nicht — Mittel und Wege finden 
werde, aus diesem Labyrinth die Marken herauszuführen. Nur wenige Monate 
noch waren ihm selbst beschieden, am 10. Februar 1471 ist Friedrich II. zu 
Neustadt an der Aisch verstorben. 
  
Totenscin Friedrichs II. mit der Keite des Schwanenordens. 
der Münsterkirche zu Heilbronn i. J. 1471 ausgehängt. 
Berner, Gesch. d. Pr. Staates. 5
	        
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