Metadaten : Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

Italien.  237

Präsident  der  Kammer  theilt  ihr  mit,  daß  drei  Gesuche  für  eine
Untersuchung  wegen  der  Ereignisse  vom  21.  und  22.  Sept.  eingegangen
  seien.  Die  Regierung  erklärt,  daß  sie  sich  im  Princip  einer
solchen  nicht  widersetze,  wohl  aber,  daß  eine  Discussion  über  einen
so  aufreizenden  Gegenstand  vor  dem  Votum  über  ihre  Vorlagen
stattfinde.  Die  Untersuchung  wird  darauf  beschlossen,  ohne  daß  ein
aufreizendes  Wort  laut  geworden  wäre,  und  die  Dringlichkeit  der
Regierungsvorlage  anerkannt.

30.  Oct.  Depesche  des  ital.  Gesandten  in  Paris  an  seine  Regierung:

31.

„..  Herr  Drouyn  de  l'Huys  hat  mir  offen  gestanden,  daß  das,  was  in
meiner  Depesche  geschrieben  stehe,  wahr  sei.  Aber  er  fügte  hinzu,  daß  der  Inhalt
  meiner  Depesche  vom  französischen  Gesichtspunkte  aus  in  mehreren  Punkten
vervollständigt  werden  müsse..  Herr  Drouyn  de  l'Huys  ist  der  Meinung,
daß  von  „Bestrebungen“  (aspirations)  reden,  nachdem  man  sich  gewaltsame
Mittel,  nach  Rom  zu  kommen,  untersagt  habe,  die  Parteien  glauben  machen
heiße,  man  behalte  sich  unterirdische  Wege  vor.  JIch  habe  erwidert,  daß
nichts  in  meiner  Depesche  zu  einer  solchen  Auslegung  Veranlassung  geben
könne,  daß  wir  uns  ausdrücklich  das  nationale  Streben  vorbehalten,  aber  auch
zugleich  dessen  Richtung  und  Zweck  genau  bestimmt  hätten;  daß  ich  meine
Regierung  zu  beleidigen  geglaubt  haben  würde,  wenn  ich  auch  nur  einen
einzigen  Augenblick  die  Nothwendigkeit  einer  besonderen  Erklärung  in  dieser
Hinsicht  statuirt  hätte.  Die  unterirdischen  Wege,  von  denen  Hr.  Drouyn
de  l'Huys  spricht,  haben  nichts  gemein  mit  den  moralischen  Kräften  der
Civilisation  und  des  Fortschrittes,  die  wir  anrufen,  um  zu  einer  Versöhnung
Italiens  mit  dem  Papstthume  zu  gelangen.  Herr  Droyn  de  l'Huys  hat
daran  erinnert,  daß  in  den  Conferenzen  von  der  einen  wie  von  der  anderen
Seite  erklärt  worden  war,  man  dürfe  sich  nicht  mit  dem  Falle  beschäftigen,
daß,  trotz  der  redlichen  Ausführung  des  Vertrages  von  Seiten  Frankreichs  und
von  Seiten  Italiens,  die  päpstliche  Regierung  nicht  mehr  durch  sich  selber
fortbestehen  könnte  und  sich  unmöglich  machte;  diese  Eventualität  werde  eine
neue,  von  der  Convention  unabhängige  und  außer  der  Voraussicht  der  contrahirenden
  Theile  liegende  herbeiführen.  Die  beiden  Regierungen  behielten
  sich  für  diesen  Fall  vor,  sich,  wenn  derselbe  eintreten
sollte,  alle  Freiheit  der  Handlung  einer=  wie  andererseits  zu
bewahren.  Dieser  von  Sr.  Exc.  erwähnte  Vorbehalt  ist  vollkommen
begründet,  und  ich  habe  Bedacht  genommen,  ihn  seiner  Zeit  zur  Kenntniß  der
königlichen  Regierung  zu  bringen.  Aber  ich  hielt  mich  nicht  verpflichtet,  in
meiner  für  die  Oeffentlichkeit  bestimmten  Depesche  darauf  zurückzukommen,
und  zwar  aus  zwei  Gründen:  erstens  mußte  ich,  da  die  Bevollmächtigten
anerkannt  hatten,  sie  könnten  und  dürften  sich  mit  einer  Eventualität  dieser
Art  nicht  näher  befassen,  gleichen  Grund  haben,  es  eben  so  in  meiner  Depesche
zu  machen.  Zweitens  konnte  ich  es  nicht  über  mich  bringen,  die  Voraussicht
des  Falles  der  päpstlichen  Regierung  einzig  und  allein  durch  ihre  eigene
Schuld  und  Ohnmacht  der  öffentlichen  Discussion  zu  überliefern.  Freilich
ist  diese  Eventualität  möglich;  aber  wenn  man  auch  fortan  alle  künftigen

Möglichkeiten  im  Auge  behalten  muß,  so  ziehen  wir  es  doch  vor,  mit  unseren

Gedanken  bei  der  Möglichkeit  einer  Verständigung  zwischen  dem  Papstthum
und  Italien  zu  verweilen."

„  Telegramm  des  ital.  Gesandten  in  Paris  an  seine  Regierung:

„Meine  Depesche  vom  15.  September  hat  verschiedene  Auslegungen  gefunden
  und  Herrn  Drouyn  de  l'Huys  zu  zwei  Depeschen  Veranlassung  gegeben.
Aus  den  zwischen  ihm  und  mir  in  loyaler  Weise  gewechselten  Erklärungen
ergibt  sich,  daß,  wenn  die  Regierung  des  Königs  sich  vor  der  Kammer  in  den

durch  meine  Depesche  vom  15.  September  angedeuteten  und  durch  meine  De-