Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

40

)  Die  Abweichung  der  Einzelfüllungen  vom  Mittel  aus  10  Wägungen  darf

nicht  mehr  betragen  als

1,5  Gramm  für  jedes  Kilogramm  der  größten  zulässigen  Last.
3.  Die  Stempelung  erfolgt  wie  bei  den  selbsttätigen  Balkenwagen  (§  100).

München,  den  1.  Februar  1918.

Neubert.

 

Auszug  aug  der  Adels-Matrikel
des  Hönigreichs.

In  die  Adelsmatrikel  wurden  eingetragen:

am  15.  Januar  1918  der  Gutsbesitzer
Dr.  jur.  Hans  Freiherr  Schirndinger  von
Schirnding  und  sein  Bruder  der  Kadett  im
Kadettenkorps  Friedrich  Freiherr  Schirndinger
  von  Schirnding  sowie  ihr  Vetter,
der  Leutnant  der  Reserve  der  Pioniere  Otto
Freiherr  Schirndinger  von  Schirnding

 

in  erblicher  Weise  bei  der  Freiherrenklasse
Lit.  8,  Fol.  82;

für  ihre  Person  als  Ritter  des  Verdienstordens
  der  Bayerischen  Krone  bei  der  Ritterklasse


am  30.  Januar  1918  der  K.  Staatsrat

i.  o.  D.  Ludwig  Ritter  von  Knözinger,

Ministerialdirektor  im  K.  Staatsministerium
des  Innern  und

die  Ministerialräte  im  K.  Staatsministerium
für  Verkehrsangelegenheiten  Friedrich  Ritter
von  Förderreuther  und  Karl  Ritter  von
Biber.