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) Die Abweichung der Einzelfüllungen vom Mittel aus 10 Wägungen darf
nicht mehr betragen als
1,5 Gramm für jedes Kilogramm der größten zulässigen Last.
3. Die Stempelung erfolgt wie bei den selbsttätigen Balkenwagen (§ 100).
München, den 1. Februar 1918.
Neubert.
Auszug aug der Adels-Matrikel
des Hönigreichs.
In die Adelsmatrikel wurden eingetragen:
am 15. Januar 1918 der Gutsbesitzer
Dr. jur. Hans Freiherr Schirndinger von
Schirnding und sein Bruder der Kadett im
Kadettenkorps Friedrich Freiherr Schirndinger
von Schirnding sowie ihr Vetter,
der Leutnant der Reserve der Pioniere Otto
Freiherr Schirndinger von Schirnding
in erblicher Weise bei der Freiherrenklasse
Lit. 8, Fol. 82;
für ihre Person als Ritter des Verdienstordens
der Bayerischen Krone bei der Ritterklasse
am 30. Januar 1918 der K. Staatsrat
i. o. D. Ludwig Ritter von Knözinger,
Ministerialdirektor im K. Staatsministerium
des Innern und
die Ministerialräte im K. Staatsministerium
für Verkehrsangelegenheiten Friedrich Ritter
von Förderreuther und Karl Ritter von
Biber.