Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1810. (1)

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vom Centner Puder und Stärke . thhlr 12 8Gr. 
— Hundert Austern . 1 — 
* Für Oelicatessen verschiedener Art, werden Erhöhungs= Sütze be- 
sonders bekannt gemacht werden, sobald als das Erforderliche überdie 
Vereinfachung des Accise-Systems überhaupt eingeleitet seyn wird. 
So lange zu Folge des Patents vom 10. Okt. d. J. wegen Ver- 
steuerung der Colonial-Waaren, außerordentlich hohe Abgaben ge- 
zahlt werden, kommen die vorstehenden Steuersätze nicht nebenbei 
noch zur Anwendung. 
7) Von fremden Weinen wird, mit Einschluß des Uebertrags, gezahlt: 
a. wenn er in Bouteillen und Flaschen einkommt, ohne Unterschied der 
Gattung fürs Berliner Quart . . . . 6 gGr. 
b. wenn solcher in Faͤssern eingebracht wird: 
aa. von den ehemals sogenannten feinen Weinen, als: 
Ungarischen, Bourgogner, Champagner, Rhein-, 
Franken-, Moseler-, Hermitage-, Cap-Wein für 
den Berliner Eimer. . 13Rthlr. 
bb. vom Portugiesischen, Italienischen, Griechischen 
und allen Liqueur-oder süßen Weinen für den Berli- 
ner Eimer . «- 
cc. von Spanischen, Französt schen, Oestreichischen, 
desgleichen von rothen, nicht sußen Ofener,„ Mel- 
nicker= oder Böhmischen-, Mährischen= und Tyroler= 
Weinen, auch vom ordinairen fremden Landwein für 
den Berliner Eimer 9 
8) Die auf vorstehende fremde Waaren= Artikel und Getränke gelegten Erhöô- 
hungen treffen sämmtliche Bestände der Kaufleute, die Angesichts dieses 
aufzunehmen sind. Aller auf dem platten Lande vorräthiger Brandwein 
wird fürs Quart mit 1 gGr. versteuert und hierbei, in sofern die Quanta 
groß sind, eine Terminal-Zahlung von 3 bis 06 Monaten zu gleichen Ra- 
ten bewilligt. 
9) Alle Befreiungen der Ritterguͤter, Domainenbeamten, Kloͤster, Geist— 
lichen u. s. w., von den Consumtionsabgaben, so wie alle Zollbefreiungen 
sind hiermit aufgehoben. 
10) Es sollen folgende Lurussteuern eintreten: 
a. von jedem männlichen Bedienten, Haushofmeister, Kutscher, Koch, 
Kunst-Gärtner u. s. w. wird jährlich gezahlt 0 Rthlr. 
Wer 2 halt, zablt für jeden 8 
3 . . . 
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