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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagaten.
NJNo20.
(No. 50.) Fernerweites Edikt über die Finanzen des Staats und das Abgaben-System.
Vom 7ten September 1811.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden Konig von
Preußen rc. ꝛc.
haben in Unserm Edikt über die Finanzen des Staats vom 27 sten Oktober
v. J. zu erkennen gegeben, wie schwer es Unserer Liebe zu Unsern getreuen
Unterthanen werde, ihnen neue Abgaben aufzulegen, und wie ernstlich es
Unser Wille sey, diese mit der größten Sorgfalt auf dasjenige einzuschran-
ken, was die Erfüllung Unserer Verpflichtungen gegen Frankreich, gegen die
Staatsgläubiger und die innern Bedürfnisse des Staats nothwendig erfor-
dern. Je mehr seitdem die Störungen des Handels und nachbarlichen Ver-
kehrs und der gesunkene Werth der Landesprodukte die Aufbringung dieser Ab-
gaben erschwert haben, um so sorgfältiger haben Wir die Resultate, welche
die damals erlassenen Verfügungen hervorgebracht haben, beobachtet; desto
mehr Aufmerksamkeit haben Wir den Vorstellungen und Vorschlägen gewid-
met, welche Uns, theils von den zur Berathung über die Ausführung des
neuen Abgaben-Systems hieher berusenen Mitglieder aller Stände, theils
sonst aus den Provinzen wegen verschiedener Abänderungen desselben gemacht
worden sind.
Stets geneigt, auf die Wünsche Unserer getreuen Stände und Unter-
thanen Rücksicht zu nehmen, und in sofern nur Unsere blos auf das Wohl
derselben gerichtete Absicht im Wesentlichen erreicht wird, die Wege zu wäh-
len, die jenen Wüunschen am mehrsten entsprechen; wollen Wir gern dieje-
nigen Abgaben mildern oder ganz abstellen, die am drückendsten erscheinen,
und dagegen solche anordnen, von denen man dafür hält, daß sie es weni-
ger seyn werden.
Jahrgang 1811. Og Die
(Ausgegeben zu Berlin den 18ten September 1811.)