Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1811. (2)

— 299 — 
Umtausch ihrer Aecker gefallen lassen müssen, wenn sie dabei in Hinsicht der 
Lage und Qualität hinlänglich entschädigt werden. 
G. 58. Wegen einiger anderer Anordnungen zu Verbesserung der Lan- 
des-Cultur ergeht eine besondere Veordnung. 
In Absicht der Jurisdiction und polizeilichen Verhältnisse, wird durch 
diese Verordnung nichts verändert. 
&. 59. Um eine schnelle und sachverständige Ausführung der hier ver- 
ordneten Maaßregeln zu befördern und zu sichern, werden Wir für jede Pro- 
vinz eine besondere General-Commission aufstellen, die sich ausschließlich mit 
diesen Gegenständen beschäftigen und vorzüglich dahin wirken soll, daß die Aus- 
einandersetzung durch gütliche Einigung der Interressenten und in deren Erman- 
gelung durch Commissionen erfolge, und alle Weilläuftigkeiten vermieden 
werden. 
Wo diese Vorschriften auf verpachteten Gütern während der Pachtzeit 
zur Vollziehung kommen, sollen die etwanigen Remissions= und Entschädigungs- 
Forderungen der Pächter in Ermangelung gütlicher Einigung ebenfalls unter 
Leitung dieser Comissionen durch Schiedsrichter nach wirthschaftlichen Grund- 
sätzen entschieden werden. 
Der Eifer Gutes zu wirken, hat hier ein großes und freies Feld, das 
allgemeinste Interesse ruft ihn hin auf dasselbe. Wir hoffen ihn auf allen 
Punkten zu finden, wo es Schwierigkeiten zu lösen giebt. Hierauf sey das 
Bemühen wahrer Patrioten gerichtet! 
Unsere Absicht hiebei ist lediglich, Unsern getreuen Unterthanen, sowohl 
den Ritterguts-Besitzern, als denen des Bauernstandes, neue Beweise Unserer 
Liebe und Sorgfalt für Sie zu geben, und wir werden Unsere desfallsigen Be- 
mühungen belohnt finden, wenn die Wohlthaten, die daraus entspringen, er- 
kannt und bald und allgemein benutzt werden. Wir fordern wiederholt hierzu 
auf und befehlen allen Behörden, sich nach dieser Verordnung genau zu achten 
und sie, so weit es sie angeht, zum Vollzug zu bringen. 
Gegeben Berlin, den 14ten September 1811. 
Friedrich Wilhelm. 
Hardenberg. Kircheisen. 
  
  
  
Y y 2 (No. 33.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.