Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1811. (2)

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ken, oder onst nach Willkuͤhr im rechtlichen Wege damit schalten, ohne zu 
einer dieser Veraͤnderungen einer besonderen Genehmigung zu beduͤrfen. 
Diese unbeschraͤnkte Disposition hat vielfachen und großen Nutzen. Sie 
ist das sicherste und beste Mittel, die Grundbesitzer vor Verschuldungen zu 
bewahren, ihnen ein dauerndes und lebendiges Interesse fuͤr Verbesserung ihrer 
Guͤter zu geben und die Cultur aller Grundstuͤcke zu befoͤrdern. 
Ersteres geschiehet dadurch, daß bei Erbtheilungen, oder sonst entsiehen- 
den außerordentlichen Geldbedürfnissen des Annehmers oder Besitzers eines 
Hofes so viele einzelne Grundgücke verkauft werden können, daß derselbe 
schuldenfrei bleibt oder es wird. 
Das Interesse giebt die, für Aeltern so wünschenswerthe und wohlthä- 
tige Freiheit, ihr Grundeigenthum unter ihre Kinder nach Willkühr zu ver- 
theilen und die Gewißheit, daß diesen eine jede Verbesserung zu Gute kommt. 
Die Cultur endlich wird eben hierdurch und zugleich dadurch gesichert, 
daß die Grundstücke, welche in der Hand eines unvermögenden Bessitzers eine 
Verschlechterung erlitten hätten, bei dem Verkauf in bemittelte Hände gerathen, 
die sie im Stande erhalten. Obhne diesen einzelnen Verkauf wird der Besitzer 
sehr oft tiefer verschuldct und der Acker entkräftet. 
Durch die Verdußerung wird er schulden= und sorgenfrei, und erhält 
Mittel, das ihm verbleibende Land gut zu cultiviren. Es bleibt also alles 
Land bei diesem beweglichen Besitzstande in guter Cultur und deren einmal 
erreichter Punkt kann durch Industrie und Anstrengung wohl noch höher ge- 
bracht werden, ohne dußere sibrende Einflüsse aber ist ein Zurücksinken nicht 
leicht zu besorgen. 
Aus der Vereinzelung entspringt noch ein anderer sehr beachtenswerther 
Vortheil, der Unserm landesväterlichen Herzen besonders angenehm ist. Sie 
giebt nämlich den sogenannten kleinen Leuten, den Käthnern, Gärtnern, 
Büdnern, Häuslern und Tagelöhnern Gelegenheit, ein Eigenthum zu erwer- 
ben, und solches nach und nach zu vermehren. Die Aussicht hierauf wird diese 
zahlreiche und nützliche Klasse Unserer Unterthanen fleißig, ordentlich und 
sparsam machen, weil sie nur dadurch die Miltel zum Landankauf erhalten 
können. 
Viele von ihnen werden sich emporarbeiten und dahin gelangen, sich 
durch ansehnlichen Landbesitz und Industrie auszuzeichnen. Der Staat erhält 
also eine neue schätzbare Klasse fleißiger Eigenthümer, und durch das Streben, 
solches zu werden, gewinnt der Ackerbau mehr Hände, und durch die vorhan- 
denen in Folge der freiwilligen größeren Anstrengung mehr Arbeit als bisher. 
#. 2. Damit das erbpachtliche Verhältniß kein Hinderniß der Verein- 
zelung bleibe, so soll eines Theils die Verwandelung in freies Eigenthum, so- 
weit dies rechtlich angeht, erleichtert, andern Theils aber bis dahin eine Ein- 
richtung
	        
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