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(No. 206.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 13ten Dezember 1813., wegen der dem
Finanzministerio übertragenen Leitung des Salz-, Berg-, und Hüttenwesens.
D. Wichtigkeit der Salz-, Berg= und Hüttemwerke in den wiedereroberten
Provinzen des Königreichs, deren Ertrag einen so bedeutenden Theil
der Staatseinkünfte ausmachen wird, und deren Verwaltung nicht von
der, des übrigen Staatsvermögens getrennt werden kann, veranlaßt Mich,
die ganze Leitung des Salz-, Berg= und Hüttenwesens überhaupt, dem
Finanzministerio zu übertagen, und zu dem Ende den Chef dieser Parthie,
Berghauptmann Gerhardt, dem Finanzminister unmittelbar unterzuordnen.
Ich überlasse Ihnen hiernach das Nöthige zu verfügen.
Hauptquartier Frankfurt a. M., den 1316en Dezember 1813.
Friedrich Wilhelm.
An
den Staatskanzler Freiherrn von Hardenberg
G o. 207.)