Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1814. (5)

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(No.  206.)  Allerhöchste  Kabinetsorder  vom  13ten  Dezember  1813.,  wegen  der  dem
Finanzministerio  übertragenen  Leitung  des  Salz-,  Berg-,  und  Hüttenwesens.


D.  Wichtigkeit  der  Salz-,  Berg=  und  Hüttemwerke  in  den  wiedereroberten
  Provinzen  des  Königreichs,  deren  Ertrag  einen  so  bedeutenden  Theil
der  Staatseinkünfte  ausmachen  wird,  und  deren  Verwaltung  nicht  von
der,  des  übrigen  Staatsvermögens  getrennt  werden  kann,  veranlaßt  Mich,
die  ganze  Leitung  des  Salz-,  Berg=  und  Hüttenwesens  überhaupt,  dem
Finanzministerio  zu  übertagen,  und  zu  dem  Ende  den  Chef  dieser  Parthie,
Berghauptmann  Gerhardt,  dem  Finanzminister  unmittelbar  unterzuordnen.
  Ich  überlasse  Ihnen  hiernach  das  Nöthige  zu  verfügen.

Hauptquartier  Frankfurt  a.  M.,  den  1316en  Dezember  1813.
Friedrich  Wilhelm.

An
den  Staatskanzler  Freiherrn  von  Hardenberg

G  o.  207.)