— 104 —
die Jäger= und Schützenbataillons., wie die Musketierbataillone, auf 801
Mannz die Artillerie behält, bis auf weitere Bestimmung, ihre jetzige ttatsmaßige
Stärke nach dem Kriegesfuß bei, und formirt sich danach. Alle nach dieser
Formation übrig bleibende Mannschaften, können mit Urlaubspässen entlassen
werden, und erhalten ihre Verpflegung, bis zum Eintreffen in ihre Heimath.
Die etwa übrigen Pferde werden einstweilen: über den: Etat geführt und
perpflegt.
· , 5.16.
, Die Feld- Pionierkompagnien geben zwar, gleich den übrigen demobil
zu machenden Truppen, alles ab, was zu ihrer Feldausrüstung gehört, wer-
den aber übrigens nicht aufgefährt. sondern erwarten ihre fernerweite Be-
stimmung.
F. 17.
In Ansehung der Chirurgen, Büchsenschmiede und Handwerker jeglicher
Art, setzen sich die Truppen bei der Demobilmachung sogleich auf den Frie-
densfuß. Die nach dem Kriegesfuße vorhandenen mehreren Subjekte, werden,
bis sie einrangirt werden können, oder bis zur anderweiten Bestimmung über
selbige, einstweilen als überkomplett geführt.
S. 18.
Die bei den Armeekorps befindlichen Kommandos, Gensdarmerie, keh-
ren, in so fern nicht bei Auflösung der Armeekorps anderweitig über sie dig-
ponirt wird, in ihre Prooinzen zurück, und werden in der vorgeschriebenen
Art, acht Tage nach ihrer Rückkehr vom Feldetat abgesetzt.
Berlin, den 13ten August 1814,
Friedrich Wilhelm.