Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1814. (5)

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(No. 239.) Allerhöchstes Schreiben an die Frau Prinzessin Wilhelm Königl. Hoheit we- 
gen des vorzustehenden, über den Luisen-Orden niedergesetzten Capitels. 
Vom 18ten August 1814. 
Durchlauchtige Frau Prinzessin, 
Freundlich liebe Muhme und Schwägerin! 
Er Königl. Hoheit sind den Frauen, welche sich für die Sache des 
Vaterlandes hülfreich bewiesen haben, ein hohes Vorbild der Nacheiferung 
gewesen, und Ich darf daher voraussetzen, daß Sie auch gern die Mühe über- 
nehmen werden, dem Capitel des von Mir gestifteten Luisen-Ordens, den Ich 
Ew. Koönigl. Hoheit anzunehmen ersuche, vorzustehen. 
Zu dem Ende übersende Ich Ihnen die Stiftungsurkunde und werde 
den Bericht des Capitels über die getroffene Auswahl zu seiner Zeit erwarten. 
Ich verbleibe mit vorzüglichster Werthschätzung und Freundschaft 
Ew. Koönigl. Hoheit 
Berlin, den 184ten August 
1814. freundwilliger Better und Schwager 
1 Friedrich Wilhelm. 
n 
die Frau Prinzessin Wilhelm Roͤnigl. Hoheit. 
*— —. 
(Jo. 240.) Berichtigung in Beziehung auf das Edikt vom 3ten Juni d. J. betreffend die 
Vergütung der Leistungen während des jetzt beendigten Krieges. De Dato 
vom 19ten August 1814. 
Dis in die Gesetzsammlung Seite 49. Nr. 230. eingeruͤckte Edikt vom 
Zten Juni d. J., betreffend die Vergütung der Leistungen während des jetzt 
beendigten Krieges, enthält zwei Druckfehler, welche hierdurch berichtiget 
werden: 
1) zum PF. 6. Zeile b. von unten Seite 52. muß es statt letztern heißen 
erstern; 
2) zum H. 17. Seite 56. in der letzten Zeile statt October — De- 
cember. 
Berlin, den 19ten August 1814. 
Der Staatskanzler 
C. F. v. Hardenberg.
	        
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