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I.
Tare
für
die praktischen Aerzte.
à
1. Für den ersten Besuch innerhalb der Städte und Vorstädte
von . . .16Gr.bksiRtl)lrSOk
Anmerkung. Welcher von den verschiedenen möglichen Säyen in—
nerhalb des gegebenen Spielraums hier und in den unten weiter
folgenden Positionen jedesmal anzuwenden? hängt, vornemlich
nach den Vermögenszustande der Zahlungspflichtigen, von dem
Gutachten der festsetzenden Behörde ab. In großen Städten,
d. i. solchen, die mindestens 10,000 Einwohner zählen, ist im
Allgemeinen eine größere Wohlhabenheit zu vermuthen; und daher
sind dort in der Regel die höhern Sätze, in den weniger bevolker-
ten Städten uud auf dem platten Lande aber die niedern Sätze in
Anwendung zu bringen. Wenn jedoch an den letztern Orten Leute
von bedeutendem Wohlstande wohnen, so können auch von diesen
höhere Sätze, und nach Umständen der höchste Satz, gefordert
werden; so wie im Gegentheil auch in großen Städten bei Leuten
von bekanntlich geringen Vermögens-Umständen, z. V. unteren
Ofztanten, geringen Handarbeitern, desgleichen wenn ein Kon-
kurs-Liquidationsverfhren Statt findet oder ein Nachlaß zur stan-
desmäßigen Erzichung der Kinder nicht hinreichend ist, der niedere
Satz anzuwenden ist.
2. Für jeden der folgenden Besuche mit Inbegriff der zu verschrei-
benden Rezepte . .8Grb1816.Gr.
Fuͤr etwanige Fuhrkosten kunn hiebei nichts angesetzt werden.
3. Für den ersten Besuch, wenn der Kranke über eine Viertel-
meile von der Stadt oder Vorstadt entfernt ist . 1 bis 2 Rlhlr.
4. Für jeden der folgenden Besuche in solcher Entfernung 16 Gr. bis 1 Rthlr.
Bei Entfernungen über eine Viertelmeile von der Vorstadt
steht dem Arzt auch das Recht zu, freie Fuhren zu ver-
langen.
Bei