Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1815. (6)

— 29 — 
Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— — No. 5. — 
  
  
  
(No. 271.) Patent zur Publikation der neuen Auflage der allgemeinen Gerichtsordnung 
fuͤr die Preußischen Staaten und des Anhanges zur allgemeinen Gerichts- 
ordnung. Vom 4ten Februar 1815. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
Thun kund und fügen hierdurch Jedermann zu wissen: 
Die Wiedereinführung Unserer Gesetze in die von Unserer Monarchie 
getrennt gewesenen, mit derselben wieder vereinigten Provinzen, hat nicht allein 
das Bedürfniß einer neuen Auflage der Allgemeinen Gerichtsordnung für die 
Preußischen Staaten herbeigeführt, sondern auch eine vollständige Publikation 
aller seit dem Jahre 1793. erfolgten Abänderungen, Ergänzungen und Er- 
lduterungen der auf das Verfahren in Prozessen und bei den Handlungen der 
freiwilligen Gerichtsbarkeit, so wie auf die allgemeine Verfassung der gericht- 
lichen Behörden Bezug habenden Vorschriften nöthig gemacht. Wir haben 
daher die Veranstaltung treffen lassen, daß jene Abänderungen, Ergänzun- 
gen und Erläuterungen verkürzt gesammelt, der neuen Auflage der allgemei- 
nen Gerichtsordnung, welche mit der früheren wörtlich übereinstimmt, gehö- 
rigen Orts eingeschaltet und außerdem unter dem Titel: Anhang zur All- 
gemeinen Gerichtsordnung für die Preußischen Staaten, be- 
sonders gedruckt worden. Dieser neuen Auflage und dem angefertigten An- 
bange geben Wir hierdurch Unsere Allerhöchste Sanction und wollen, daß die 
arin gesammelten neueren Vorschriften von Unseren sämmtlichen Gerichten, 
ehörden und Unterlhanen auf das Genaueste befolgt werden. 
Urkundlich unter Unserer höchsteigenhändigen Umterschrift und beigedruck- 
tkein Königlichen Insiegel. Wien, den 4ten Februar 1815. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
C. F. v. Hardenberg. v. Kircheisen. v. Bülow. v. Schuckinann. v. Boyen. 
Jahrgang 1815. E (No. 272.) 
  
(Ausgegeben zu Verlin den 20sten April 1815.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.