Beiheft zu Nr. 23 der
Ausführungsbestimmungen des Kriegsministeriums
zum Mannschaftsversorgungsgesetz /06.
(S. O. Anlage: 2, Seite 21.)
Ausgefüllte Muster
zu
Anträgen auf Neufeststellung der Versorgungsgebührnisse nach § 45 Nr. 1, 2 und 5
Ges.,0O6 sowie= zu Rentenlisten und Rentennachlisten.
Anmerkung.
Die Neufeststellung unterbleibt, wenn die bisherigen Versorgungsgebührnisse nach Ges.,Oë keine Erhöhung
erfahren.
Die zu den Anträgen zu benutzenden Formulare der Invaliden-Nachlisten sind, soweit es nach den beigefügten
Mustern notwendig wird, handschriftlich zu ändern und der nicht in Betracht kommende Vordruck ist zu
durchstreichen. 1