Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

—  27

 

Gesamtbetrag  der

bisher  zuerkannten


nach  Gesetz

v.  81.  Mai
1906

bewilligten

Gebührnisse

4
12.

4
18.

Mehrkosten

nach  Gesetz

v.  31.  Mai
1906

4#
14.

Bemerkungen

15.

 

 

 

 

 

—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  Die  nicht  nach  Gesetz/71  anerkannten  Invaliden  sind  in  die  der
Höhe  der  bewilligten  Invalidenpension  entsprechende  Klasse  einrangiert
  worden.

2.  In  den  Spalten  12—14  sind  die  Gebührnisse  für  einen  Monat
einzutragen.

3.  Zu  §  45  Nr.  3

Die  für  halbinvalide  Kriegsinvaliden  erhöhte  Kriegszulage  von

5  &  monatlich  iit  Köpfen  bewilligt  worden.

4.  Alterszulage  für  Lalbinvalide  ist  bewilligt  worden  für.  .Köpfe
mit  zusammen“  &  monatlich.

5.  Zu  §  4
ß  Die  7  der  Verstümmelungszulage  haben  bewilligt  eralten


a)  Friedensinvalide:

Kke  für  einfache  Verstümmelung  mit  9  M,

„  „  zzweifache  Verstümmelung  mit  18  “4,

„  „  Pflegebedürftigkeit  unter  Anrechnung  des  Unterbetrage
  der  Pension  I.  und  II.  Klasse,
esgl.  neben  der  einfachen  Verstümmelungszulage,
desgl.  neben  der  doppelten  Verstümmelungszulage;

b)  Kriegsinvalide:
Köpfe  für  Pflegebedürftigkeit  unter  Anrechnung  des  Unterschiebsbetrags
  der  Pension  I.  und  II.  Klasse,

„  „  desgl.  neben  der  einfachen  Verstümmelungszulage,

„  „  desgl.  neben  der  doppelten  Verstümmelungszulage.

1—  77

u  Zu  §  46
Läihih  en  sind  bewilligt  für

u.  Köpfe  zusammen  4  monatlich.