— 27
Gesamtbetrag der
bisher zuerkannten
nach Gesetz
v. 81. Mai
1906
bewilligten
Gebührnisse
4
12.
4
18.
Mehrkosten
nach Gesetz
v. 31. Mai
1906
4#
14.
Bemerkungen
15.
—
1. Die nicht nach Gesetz/71 anerkannten Invaliden sind in die der
Höhe der bewilligten Invalidenpension entsprechende Klasse einrangiert
worden.
2. In den Spalten 12—14 sind die Gebührnisse für einen Monat
einzutragen.
3. Zu § 45 Nr. 3
Die für halbinvalide Kriegsinvaliden erhöhte Kriegszulage von
5 & monatlich iit Köpfen bewilligt worden.
4. Alterszulage für Lalbinvalide ist bewilligt worden für. .Köpfe
mit zusammen“ & monatlich.
5. Zu § 4
ß Die 7 der Verstümmelungszulage haben bewilligt eralten
a) Friedensinvalide:
Kke für einfache Verstümmelung mit 9 M,
„ „ zzweifache Verstümmelung mit 18 “4,
„ „ Pflegebedürftigkeit unter Anrechnung des Unterbetrage
der Pension I. und II. Klasse,
esgl. neben der einfachen Verstümmelungszulage,
desgl. neben der doppelten Verstümmelungszulage;
b) Kriegsinvalide:
Köpfe für Pflegebedürftigkeit unter Anrechnung des Unterschiebsbetrags
der Pension I. und II. Klasse,
„ „ desgl. neben der einfachen Verstümmelungszulage,
„ „ desgl. neben der doppelten Verstümmelungszulage.
1— 77
u Zu § 46
Läihih en sind bewilligt für
u. Köpfe zusammen 4 monatlich.