Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1817. (8)

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(No. 388.) Allerhochste Kabinetsorder vom 19ten Dezember 1816., die Anstellung der 
Konsuls betreffend. 
D. in der Verordnung vom 27ften Oktober 18 ., über die veränderte 
Verfassung aller obersten Staatsbehörden, enthaltene Bestimmung: daß der 
Chef der Abtheilung für Gewerbe auch an Besetzung der Kensulate Theil 
nimmt, will Ich auf den Mir von Ihnen darüber gemachten Vortrag hier- 
durch dahin erklären: daß künftig bei der Wahl und Anstellung der Konsuls, 
das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, unter welchem die Kon- 
sulate unmittelbar stehen, zwar die Hauptstimme behalten, dem Ministerio 
der Finanzen und des Handels aber daber jederzeit eine berathende gurachtliche 
Scimme zugestanden werden soll. 
Berlin, den 10ten Dezember 1816. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staatskanzler Fürsten v. Hardenberg. 
  
J%. 389.) Allerhöchste Kabinetsorder vom rten Dezember 1816., daß auch den Hinter- 
bliebenen der pensionirten Militairpersonen außer dem Sterbemonat noch 
ein Gnadenmonat zu Theil werden soll. 
D, Ich durch Meine Order vom 27 sten Mai d. J. allgemein bestimmt habe, 
daß den Hinterbliebenen der Pensionairs ohne Ausnahme außer dem Sterbe- 
monat noch ein Gnadenmonat zu Theil werden soll, so muß dieses auch auf 
die Hinterbliebenen der pension#rten Militairpersonen angewendet werden. Ich 
überlasse Ihnen, das Werere hiernach zu verfügen. 
Berlin, den loten Dezember 1816. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staatskanzler Fürsten v. Hardenberg. 
  
(No. 3go.)
	        
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