Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1818. (9)

(Vo. 458.) Erklärung wegen der zwischen der Kbnigl. Preupischen und Königl. Würtem- 
bergischen Regierung verabredeten Freizügigkeit, in Betreff der zum deut- 
schen Bunde nicht gehbôrigen Prrußischen Porinzen. De dato den 
Bten Dezenmber 1811. 
N die Königl. Preußische Regierung mit der Königl. Würtembergi- 
schen dahin übereingekommen ist, gegenseitig den Abschoß und das Abfahrts- 
geld auch in Beziehung auf die nicht zum deutschen Bunde gehbrigen Preußi- 
schen Provinzen nach ihrem gegenwärtigen und künftigen Umfange aufzuheben, 
so erkldren beide gedachte Regierungen hiermic, daß sie statt einer besondern 
Uebereinkunft dieserhalb, lediglich den Inhalt des ##un Protokolle der deutschen 
Bundesversammlung vom 23ästen Juni d. J. befinblichen Beschlusses, wegen der 
unter sämmtlichen deutschen Bundesstaaten festgesetzten Nachsteuer= und Ab- 
zugsfreihcit, auch auf die nicht zum deutschen Bunde gehörigen Preußischen 
Provinzen nach ihrem gegenwértigen und künftigen Umfange ausdehnen wollen. 
Gegenwärtige, im Namen Seiner Majestät des Königs von Preußen 
und Seiner Majestät des Königs von Würtemberg zweimal gleichlautend aus- 
gefertigte Erklärung soll, nach erfolgrer gegenseiriger Auswechselung, sogleich 
Kraft und Wirksamkeit erhalten, und in den beiderseitigen Landen offentlich 
bekannt gemacht werden. 
Gegeben Berlin, den g#en Dezember 1817. 
(L. S.) Der Staatskanzler 
C. Fürst v. Hardenberg. 
  
(No. 459.) Allerhdchste Kabinetsorder vom austen Dezember 1817., daß auch das Ge- 
halt der mobilen Militair-Beamten keinen Abzug erleiden soll. 
A. Ihre Ansrage vom I1I##en April d. J. setze Ich hierdurch fest: daß die 
Bestimmung, wornach bei eintretender Mobilmachung der Armce, jeder Ofs-= 
zier den vollen Betrag seines Gehalts behalten muß und zu solcher Zeit einen 
Abzug davon nicht erleiden kann, auch auf die mobilen Militair-Beamten, 
welche nicht zu der Zahl der Offiziere gehören, Anwendung finden soll. 
Berlin, den au#sten Dezember 1817. 
Friedrich Wilhelm. 
An die Staats-Minister von Kircheisen 
und von Bopen. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.