Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1818. (9)

— 173 — 
Gesetz= Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
—— No. 14. — 
  
(Jo. 496.) Bekanntmachung über die Kartel-Konvention zwischen Prcußen und Anhalt- 
Kothen. Vom öten November 18118. 
Z der Königlich -Preußischen und der Herzoglich-Anhalt-Kothen- 
schen Regierung ist unterm löten Oktober d. J. eine Kartel-Konvention 
abgeschlossen worden, welche in allen wesentlichen Bestimmungen mit der 
durch die Gesetzsammlung No. 457. publizirten Kartel-Konvention vom 
Zsten Oktober v. J. zwischen Preußen und Lippe-Detmold gleichlautend ist. 
Indem diese Konvention, welche vom Tage der beiderseits zu gleicher 
Jeit zu bewirkenden Publikarion an in Kraft tritt, bierdurch zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht wird, ist es der Wille Sr. Majestaͤt des Königs, daß 
dieselbe von allen Militair= und Civilbehörden, wie auch von sämmtlichen 
Allerhöchst-Ihren Uncerthanen in allen Stücken auf das Genaueste befolgt 
werde. 
Aachen, den ölten November 1818. 
Der Staatskanzler 
C. Fürst v. Hardenberg. 
Jahrgasg 1818. Ce (No. 49P7.) 
(Ausgegeben zu Berlin den aosten November 1918.)
	        
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