Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1904. (81)

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Fischerei.  Ausübung.  42.
Fleischbeschau.  Ausführung  des  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschaugesetzes  vom  3.  Juni  1900.
Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern  vom  14.  Juni.  167.
Fleischbeschau=  und  Schlachtungsstatistik.  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern
vom  22.  August.  246.
Viehzählung  und  Zählung  von  Schlachtungen.  356.
Fleischsteuer  s.  Verbrauchsabgaben.
Forstamt  Plochingen.  Geldverrechnung.  61.
Forstwesen.  Geldverrechnung  für  das  Forstamt  Plochingen.  Verfügung  des  Finanzministeriums
vom  2.  April.  64.
Fortführung  der  Steuerbücher.  351.
Freiheitsstrafen.  Vollzug  militärgerichtlich  erkannter  Freiheitsstrafen  durch  die  bürgerlichen
Behörden.  100.
Freiwillige  Gerichtsbarkeit.  Wiederherstellung  der  durch  Brand  zerstörten  Teile  des  Grundbuchs
für  den  Grundbuchamtsbezirk  Ilsfeld.  Königliche  Verordnung  vom  1.  November.  363.
Fürsorge  für  nicht  pensionsberechtigte  Lehrer  und  Lehrerinnen.  191.

G.

Gebäude.  Brandschaden  für  das  Jahr  1905.  414.
Gebühren  s.  Entschädigungen.  #
Gefängniswesen.  Vollzug  militärgerichtlich  erkannter  Freiheitsstrafen  durch  die  bürgerlichen
Behörden.  100.
Geflügelcholera.  Bekämpfung  derselben.  5.
Gegenseitigkeit  in  Bezug  auf  Vollstreckung  deutscher  Urteile  in  Osterreich  und  österreichischer  Urteile
in  Deutschland.  411.
bezüglich  Bosnien  und  Herzegowina  s.  195.
Geldverrechnung  für  das  Forstamt  Plochingen.  64.
Gemeindebesteuerungsrechte  s.  Finanzwesen.  263.  377.
Gerichte.  (Kaufmannsgerichte).  349.
Gerstetten—Anstetten  (Eisenbahn).  Zwangsenteignung.  99.
Geschäftskreis  des  Steuerkollegiums.  306.
Gesundheitspflege  s.  Sanitätswesen,  Veterinärwesen,  Schutzvorschriften.
Getränke.  Ausführung  des  Reichsgesetzes  über  den  Verkehr  mit  Wein,  weinhaltigen  und  weinähnlichen
Getränken.  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern  vom  10.  April.  64.
Gewerbe.  Unbrauchbarmachung  nicht  zum  Genusse  für  Menschen  bestimmter  ausländischer  Fette.
Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern  vom  18.  Februar.  35.
Verkehr  mit  Wein  2c.  64.