Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

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Gewicht, Abgaben-Säße ir,kbr 
Benennung der Gegenstände. e enngerben. Fcganshe-sn iminer 
· Vtit. Sar. INti. Sut. Gewicht. 
34Talg (eingeschmolzenes Thierfett)= .B3Zen— 
35Theecr, Daggert und Pecch 1dito — 51 - 
30Toôpfer-Thon und Töbfer-Waaren „ 
a) gewöhnlicher Topfer= und Peifen-Thon 1 dito— 
U) Töpferrhon für Porzellan-Fabriken (Porzellan- . 
erde)........................... Idik0———15 
p)gemcmc Toͤpferwaaren, Fliesen, Schmelztiegel ] 1 dito — 10 
d) Steingut, Fayance, irdene Pfeifen .... .... 1dito 4 —— — E 
e) Porzellan, weißes .... ..... ..... .... 1 ditooqlo—— 
1!) Porzellan, farbiges und weißes mit farbigen 
Streifen oder gröbern Verzierungen und Blu- 
men von einer Fare 1dito 20 — in aiten. 
8) Porzellan, mit Malerei oder Vergolkung. 1 diuoo 3o—— * 
37Vich. « 
a)Pfekde,Mai-Mel-Mauckhicke,Esel.......Stück110——- 
1))OchscnnndStickc.................. dito 1101 — — 
Anmerk. Pferde und andere vorgenannte Thiere sind 
steuerfrei, wenn aus dem Gebrauch, der von ihnen 
beim Eingange gemacht wird, hervorgeht, daß sie als 
Zug-- oder Lastthiere zum Angespann eines Reise- oder 
Frachtwagens gehoͤren, oder zum Waarentragen dienen, 
oder die Pferde von Reisenden zu ihrem Fortkommen 
geritten werden. 
c) Kuͤhe und Fersen.. .......... .. diko—15—.- 
d) kleines Vieh 
I) Schweine, exel. Spanferke dito5 
2) Kälber, Schaafvieh, Spanferkel, Ziegen. ditos 
38|Wachsleinewand, Wachs-Mousselin und dar 
Wachs-Taft .. . ................... IIIIE 
39 Wolle, gefertigte Waaren aus Wolle und Haaren, - 
oder mit Baumwolle oder Leinen gemischte, 
a) kohe Schaaswollll I dio frei#—41 
Ausnahme, auf der Grenze nach Polen 1 diro frei1SL 
b) gefaͤrbtes, wollenes und Kameelgarn ... ... 1 dito * Bauen. 
Jc. wollene Zeuge, desgleichen Zeuge von Haaren, in Sisien 
und Zeuge von Haaren und Wolle, mit Baum- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
wolle