Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

xu. Drittes Sachregister. 
setzlichkeiten gegen die Steuerbeamten. 18. 136. — 19. 115. — Bestrafung und Vertretung deren 
Gesinde und Angehörige, bei Zoll= und Steuer-Defraudationen. 21. 1837. 
Steuer-Verbrechen, Strafen für selbige. 18. 131. seq. — 19. 111. eq. — be#gl. für andere da- 
mit verbundene Verbrechen. ibid. 135. seq. — 19. 115. 
Stiftungen, fromme und milde, Auseinandersetzung darüber mit dem Königrelche Sachsen rücksichtlich 
der abgetretenen Landestheils 19. (Anhang.) 28. 93. deq. — in standesherrlichen Bezirken. 20. 95. 
— Perwendung deren Kapitalien zum Ankaufe von Staatsschuldscheinen. 21. 46. 
Strafen, für Uebertretung der Steuergesetze. 18. 131. seq. — 19. 111. seq. — desgl. der Censur- 
gesetze. 19. 231 und 232. — Verhängung und Vollziehung derselben gegen Studierende. 19. 234. 
241. sed. — Provokation auf rechtliches Gehör gegen selbige. 20. 33. — für Verleitung diesseitiger 
Unterthanen zum Auswandern. 20. 36. — bei Uebertretungen des Klassensteuer-Gesetzes. 20. 142. 
— desgl. des Gewerbesteuer-Gesetzes. 20.154. —desgl. des Gesetzes wegen der Mabl= und Schlachtsteuer. 
20. 147. — für begangene Verbrechen, Tit. 2 0.Th. 2. des Allg. Landrechts, findet rücksichtlich derselben als 
Singulat-Recht für den ganzen Militairstand Anwendung. 20. 168. — für die Gendarmerie bei Verge- 
hungen. 21. J. 4. — für unbesugtes Tragen von Orden und Ehrenzeichen. 21. 21. — für Ueber- 
tretungen der Danziger Hafen-Polizei-Ordnung. 21. 23. seq. — für Verbrechen und Vergehungen 
gegen den Staat und dessen Oberhaupt, und bei Dienstvergehen der Verwaltungs-Beamten. 21. J. 
156. — für Mitschuldige an letztern. 21. 188. — für Holzdiebstähle. 21. 89. [seq. — Festungs- 
und Juchthaus-, deren Anwendung. 21. 153.— für den dritten Diebstahl bei Militairpersonen. 21. 
183. — nach den Statuten der Berliner und Stektiner Kaufmannschaften. 20. 59. — 21. 212. 
(S. auch Geldstrafen.) 
Stwafgesetzbuch, Französisches, Anwendung der Artikel 223 bis 227. — 367 bis 375 und 377.471. 
Nr. 11 und 474. desselben auf die Bestrafung schriftlicher Belcidigungen in den Provinzen, wo solches 
noch gesetzliche Kraft hat. 19. 164. 
Strasgesetze, Rheinische, deren Anwendung auf Mitschuldige an den Vergehungen der dortigen Verwal- 
tungs-Beamten. 21. 1838. 
Etrafzeit drr zur Festung verurtheilten Soldaten und Freiwilligen, soll auf die Dienstzeit derselben nicht 
angerechnet werden. 20. 71. 
Strandgüter, deren Bergung. 18. 108. — Erlaß der Einfuhr-Abgaben von selbigen. 18.121. — 
Stipulation rücksichtlich derselben in dem Handels-Traktate mit Döännemark. 18. 195. 
S##dierende, welche sich auf Universitäten in nicht authorisirte Verbindungen einlassen, sollen zu keinem 
ösfenrlichen Amte zugelassen werden. 19. 222. 242. — von der Universität verwiesene oder mit keinem 
Jeugnisse des Wohlverhaltens versehene, sollen von keiner andern Universität ausgenommen werden. 
19. 222. — Verfahren bei Untersuchungen und Seraf-Vollziehungen gegen selbige. 19. 234. ##ed. 
241. sel. 21. 107. — relegirte, deren Entfernung aus der Universitäts -Stadt. 19. 234. — ge- 
setzlich zulässige Schuldkontrakte derselben müssen die Universitäterichter unentgeldlich aufnehmen. 19. 
244. — arme, sollen während ihrer einjährigen Dienstzeit als Militair-Freiwillige vollständige Ver- 
pflegung erhalten. 20. 60. 
Subalternen-Stellen, städeische, Berücksichtigung der Militatr-Invaliden bei Besetzung derselben. 20.79. 
Superintendenten, Haltung der Gesetzsammlung und des Reg. Amtsblatte von selbigen. 19. 149. 150. 
Syndikats-Stellen, deren Uebernahme von Seiten der Gerichtsamtmänner in den Städten der vercinig- 
ten, vormals Sächsischen Provinzen. 20. 69. « 
T. 
Tabagisten, Gewerbesteuer-Entrichtung von selbigen. 20. 149. 159. 
Taback, aus den westlichen Provinzen, dessen Bestcucrung beim Absatz in die östlichen. 18. 143. — inländischer 
(in Blättern), dessen Besteuerung. 19. 100.108. — Strafbestimmungen für Defraudation der Steuer von 
demselben. 19. 114. —ausländischer, dessen Besteuerung. 18.76.92.— 21. 175. Taback-
	        
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