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Gegenstand der Urkunde oder des Geschaͤfts. EEBIEIEIE
Rtl. sr. pf. Ril sgr. pf. Ril. sqr. vf. Rtl sav. vf. Ril. far vf.
Beträgt die Hauptsumme über 3000 Rthlr. 35——— ———
10,000ße 5.
Societäts-Vertrag (siehe esellschafts-Vertrag.)
Subhastation von Immobilien, dieselbe sey freiwillig oder
dem Notar von dem Richter aufgetragen, wird nach
den Vakationen bezahlt. 4
a) für die öffentliche Bekanntmachung derselben 5 20
b) für Entwerfung der Bedingungen, wenn sie vom
Notar geschict . ... . —15——25
für den Empfang und die Auszahlung des Kaufpreises, ·
wenn derselbe dem Notar aufgetragen wird: s
wenn der Kaufpreic nicht über 200 Rthlr. beträgt
2 Prozent.
von dem was darkber ist, bis zu 300 Rtl. 11
von dem was über 300 Kthlr. ist, bis
500 Rthlr. .1
von dem was über s00 Nthir. ist bis zu
1500 Rthllr.
von dem was über 1300“ Kithlr. ist bis 4
5000 Rthr.
von dem was über 5000 ** K. is 9
10,000 Rthlllr.
von dem was über 10,000 chir. ist
Substturim. —10 115 20 1 2
Tauschkontrast 1□-Go2-
Testament, für die Aufnahme eines offentuͤchen, bei einer
Person, die wahrscheinlich keine 2500 Rthlr. im Ver—
mmögen htt 13 —-
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20 —– 215—
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Bei einer solchen, ahrscheiulich ein groͤßeres Ver-
moͤgen besitzt.. ... . 15 — I 1
Für die Aufnahme eine stif den im ersten Falle. 115– C□HN-□N□
im zweiten Falle. 3———□—— □— E2
Theilung einer Erbschaft oder Gemeinschaft wird nach den?
Vakationen bezahlt.
lebergabe eines Grundsiücks. Sbenfi
Bakation. Eine, besiehend aus drei Arbeitsstunden.
Mährt ein Geschäft keine drei Stunden, so wird den-
noch für eine volle akation gerechnet. . . . . . . . . 1|10|
Fuͤr eine jede Stunde uͤber drei passiren . . .. ... — 15—
wobei die angefangene Stunde fuͤr voll gerechnet wird.
Bakatio kr die esorgung der inregistrirung des Akts,
wenn der Notar mit dem Rentmeisi in Einem Orte wohnt. I- 3 —
wenn