Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1822. (13)

Gegenstand der Urkunde oder des Geschaͤfts. 
  
wenn dies nicht der Fall if 
Norto oder Botenlohn werden besonders vergütet. 
Verdingung, öffentliche, an den Wenigstfordernden (siehe 
Liciratson.) 
Versprechen, einseitiges 
Berzicht (siehe Renunciation.) 
Widtmation (siehe Beglaubigung.) 
Vollmacht. ... 
Vorschuͤsse, für nethwemige oder dem Notar aufgetra- 
gene, kann derselbe 1 Prozent fordern und wenn sie 
ihm nach geschehener Erinnerung in vier Wochen nicht 
zurückgczahlt werden, für den Monat ½ Prozent. 
Vergleich 
Verachnung oͤffentliche (siehe Licitation. 
Wiederkauf von Renten (siehe Abloͤsung.) 
Widerruf einer einseitigen Erklaͤrung 
Willenserklaͤrung (siche Erklaͤrung.) 
Zeugen, für einen einzelnen Akt, der nicht über eine 
Stunde dauert, erhält jeder Instrumentszeuge 5 Sgr. 
und für jede folgende Stunde eben soviel, jedoch für 
den nämlichen Akt nicht über Einen Thaler in Einem 
Tage, wenn auch der Akt uber 6 Stunden dauern sollte. 
Wenn ein Jeuge reisen muß, so erhält er für jede 
auf der Hin= und Herreise zurückgelegte zwei Stunden 
2 2 222 2 22 2242 
  
  
  
  
  
  
  
lieber Ueber Ueber 
Bis 50 100 259 Ueber 
50 bis bis bis 
indl. 100 270 = 5o0.K2W00 p 
Rel. sar. vf. IRtl sar pf. IRtl. sar. pf. IRtl. fgr. vf. Rtl. sgr. 
% 
1 
— 10 15 20 ——25— 1 
— 10 15——20 25— 1– 
—02 
—1 15——20 —25 4 2 
  
  
  
45 Sgr. 
  
  
  
  
  
Allgemeine Bemerkungen 
zu der Tar-Ordnung für die Notarien. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
1) Die in dieser Torordnung nicht aufgeführten Handlungen der Nocarien, welche aber doch zu ihrem 
Anne gebören, werden nach den Vakarionen taxirt. 
20 J 
Absassung des Originals der Urkunde. 
in allen Geschäften, welche nach den Vakarionen taxirt werden, gebühre den Notarien nichts für die 
3) Für einen Akt können am nämlichen Dage bochstens drei Bakarionen berechnec werden), es sey deun, 
daß der Akt außer dem Wohnorr des Nocars aufgenommen werde, in welchem Fall die Gebühren 
nach der annzen zud dem Geschäfte wirklich verwendeten Zeit, wenn sic auch über 9 Seunden berrägr, 
kerechurt werden. 
W 
enn
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.