Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1822. (13)

  
K. K. Oestreichsche und Kremnitzer Doppel-Dukaten 
K. Dänische und Mecklend. schwere Dukaten zu 21 Krt. 
1 Gru. fen 
Anmerkungen. 
) Die kleinsten Münzsorten werden nur in geringern Summen, und 
sogenannte Scheidemünzen nur zur Ausgleichung der Zahlungen 
angenommen. 
2) Die nicht coursmäßigen oder zu schlechten Münzstücke werden nach 
Gepräge, Jahreszahl rc. in jedem Zollbüreau, mittelst landes- 
herrlicher Verordnung und bffentlichen Anschlags genauer und 
mglichst vollständig angegeben werden. 
  
  
Rthlr. 
6 
2 
  
In Konv. Geld. 
Grs#f. 
4— 
81 — 
  
No. 4.
	        
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