Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1823. (14)

(No. 735.) Allerhochste Kabineksorder vom 22sten Februar 1823., wegen Anwendung der 
Allerhöchsten Verordnung von demselben Tage, betreffend die Aufhebung 
der mllitairischen Strafverwandlung 2c.6 
*n 
J übersende Ihnen in der Anlage die von Mir vollzogene Berordnung wegen 
Aukhebung der militairischen Strafverwandlung und des künftigen Strafoerfahrens 
gegen beurlaubte Landwehrmänner, zur Kriegsreserve entlassener und der Train- 
Soldaten, indem Ich Sie, auf den Bericht vom 18ten November v. J. beauf- 
trage, dieselbe bekannt zu machen, und die Behörden Ihres beiderseitigen 
Ressorts danach mit Anweisung zu versehen. Zugleich bestimme Ich, daß alle 
Untersuchungssachen gegen beurlaubte Landwehrmänner 2c., die bei der Publikation 
dieses Gesetzes den Militairgerichten zur Umwandlung bereits vorliegen, auch noch 
nach den bisherigen Vorschriften erledigt werden, daß dagegen die Zivilgerichte in 
dergleichen Untersuchungen, wo noch zu erkennen ist, gleich nach den Bestimmun- 
gen dieser Berordnung verfahren sollen. 
Berlin, den 22sten Februar 1823. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
die Staatsminister von Kircheisen und von Hake. 
 
	        
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