Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1824. (15)

— 162 — 
3) Vorstehend bemerktes Brückgeld muß auch, wenn die Elbe zugefroren ist, 
entrichtet werden, und es darf bei Fünf Thaler Strafe Niemand, der 
dasselbe zu erlegen verbunden ist, zu dessen Umgehung oder Verkürzung, 
über das Eis die Elbe passiren; 
4) Wenn ein Bau an der Brücke vorfällt und die Passanten mit einer Fähre 
oder mit einem Kahne übergesetzt werden, wird das Brückgeld nach den 
obigen Tarifsätzen erhoben. 
Ausnahmen. 
Brückgeld wird nicht erhoben: 
a) Von Königlichen und der Prinzen des Königlichen Hauses eigenen Reit- 
pferden und Gespannen; 
b) von Fuhrwerken und Reitpferden, welche Regimenter oder Kommando's 
beim Marsche mit sich führen und den zurückkehrenden Krieges-Vorspann- 
pferden; ferner von Lieferungs-Wagen für die Armee und Festungen, im 
Kriege, und von Offizieren zu Pferde im Oienst; 
c) von Königlichen Couriers und den der fremden Mächte, von reitenden 
Posten, und ven leer zurückgehenden Postfuhrwerken und Posipferden ohne 
Unterschied; 
d) von Feuer-Löschungs= und Hülfs-Kreisfuhren; 
ee) von Wirthschaftsfuhren, Pferden und Vieh der Ackerbesitzer, Behufs der 
Bewirthschaftung ihrer jenseits der Elbe gelegenen Grundstücke innerhalb 
der Grenze ihrer Gemeinde oder Feldmark, wohin aber deren Personen- 
fuhren und Reitpferde nicht gehören; 
) von allem mit Dünger beladenen Fuhrwerk; 
8) von den Fuhrwerken, welche Brücken= und Chausseebau-Materialien an- 
fahren; 
h) von den Fuhrwerken oder Pferden der beim Straßenbau und Brückenbau- 
wesen angestellten Beamten, daher auch des Landraths des Wittenberger 
Kreises; 
i) von den berittenen Grenz-ZJollbeamten im Dienst. 
Gegeben Berlin, den 28sten Juli 1824. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Graf v. Bülow. Graf v. Lottum. 
  
(No. 833.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.