— 169 —
Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNo. 18.—
[NNo. 886.) Statuten der ritterschaftlichen Privatbank in Pommern it der Allerhöchsten
Bestätigung; vom 15ten August 1824.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen ꝛ. ꝛc.
genehmigen die hier beigefuͤgten Statuten der ritterschaftlichen Privatbank in
Pommern, in Beziehung auf den Uns vorgelegten Gesellschafts-Vertrag, de dato
Berlin, den öten April 1824., in allen ihren Punkten, und ertheilen ihnen hier-
mit die landesherrliche Bestätigung, indem Wir wollen, daß von Jedermann,
so es angeht,, darauf gehalten werde.
Gegeben Berlin, den Iöten August 1824.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Gr. v. Bülow. Gr. v. Lottum. v. Klewiz.
Statuten
der ritterschaftlichen Privat-Bank in Pommern.
Titulus I.
Von der Errichtung der Bank, ihren Fonds und auszuge-
benden Bankscheinen.
. I. Mit Genehmigung Seiner Moajestät des Königs errichten die lin der
Anlage verzeichneten)] Gutsbesitzer die ritterschaftliche Privatbank in Pommern.
. 2. Diese Bank erhält durch Einschüsse der Theilnehmer, welche
290 Aktien, jede zu Joo#o Thlr., gezeichnet haben, ein Kapitaloermögen von
einer Million Thalern, und fertigt dagegen für eine Million Thaler Bankscheine
aus, die sie in Umlauf setzt, und fortwährend in vollem Werthe erhaͤlt. .
Jahrgang 1825. Cc Die
(Ausgegeben zu Berlin den 18ten Oktober 1821.)