BViertes Sachregisster. xv.
Forderungen, ausstehende, deren Verkauf im Wege der Exekution. 22. 176. seq. — an den Staat,
welche nicht als Anleihe zu betrachten sind, deren Jurückzahlung. 23.105. — (, auch Praklusions-Termin.
Forstbeamte, Diäten= und Reisekosten-Bewilligung für felbige. 25. 164. 107. 168. se
Forfifrevel, deren Verhütung in den Grenzwaldungen, und die deshalb mit fremden Staaten getroffenen
Vereinbarungen, namentlich mit Holstein-Oldenburg. 22. 8. — desgleichen mit Honnover.
22. 39. — mit Sachsen-Coburg. 22. 41. — mit Baiern. 22. 144. — mit dem Groß-
herzogthume Hessen. 22. 151. — mit Schwarzburg-Sondershausen. 22. 190. — mit
dem Fürstenthume Eippe, 22. 191. — mit Waldeck. 22. 217. — mit Schwarzburg=
Rudolstadt. 22. 219. — mit Schaumburg-Lippc. 24. 39. — mit Sachsen-Hildburg-
hausen. 24. 179. — mit Sachsen-Gotha. 24. 223.
Forst-Veräußerungs-Kontrakte, . letzt.
Frachtbriefe, deren Führung, Vistrung und Stempelung. 24. 182. scq. — für die Euschifehel.
22. 17. — deagleichen für die Wrserschiffahrt. 24. J1. 35.
Frachtfahrt, an den Seeküsten, s. Küsten = Frachtfahrt.
Frachtfuhrleute, deren Bestrafung für die Veruntreuung der ihnen anvertrauten Güter. 24. 79.
Frachtpreise, für die Elpschiffahrt, deren Bestimmung und Bekanutmachung. 22. 13. — deegl. rück-
sichtlich der Weserschiffahrt. 24. 27.
Französssche Militair-Verpflegungs-eriode, von 4. Märh 18—X., Prklusionsfrist für die dar-
aus herrührenden Lieferungs-Forderungen. 23. 10
Französisch -hanseatische Departements, (oder Lope-Dportemn), vormalige, Auêführung des
Gesetzes vom 25. September 1820., wegen der gutsherrlichen und bauerlichen Verhaltnisse in den sonst
zu jenen gehörigen Landestheilen. 22. 207. — In Stelle des Gesetzes vom 25. September 1820.
tritt dasjenige vom 2 1. April 1825. 25. 73. 112 — 128. — Aufhebung der früher in selbigen
bestandenen Gesetze über Dienste, Grundabgaben, Jchuten, dehne rc. 2c. 25. 112. 113. *
Frauenburg, in Ostpreußen, Erhebung einer Kathedralsteuer zur Verstärkung des Baufonds der dortigen
Domkirche 25. 225.
Freie, in Preußen, deren Wählbarkeit zu den Provinzialständen. 23. 139 — 141.
Freie Grund, f. Siegen, Fürstenthum.
Freiheit, die über deren lebenswierige Entzichung ergangenen Kriminal- Erkenutnisse mussen an das Justiz--
Ministerium zur Bestätigung eingesandt werden. 24. 221.
Freizügigkeit, . Abschog= und Abfahrtögelder.
Friedensgerichte, in den Rheinprovinzen, Gesetz über die Register- Fhrung bei selbigen.. 24. 80.
— Kompetenz derselben in Untersuchung und Entscheidung von Postfuh 25. 7.
— im Großherzogthume Posen, Rangverhältnisse und Uniform der bei. selbigen angestellten Asses-
soren. 24. 58. — unbeschränkte Besuguiß derselben zu Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
24. 136. — Aufhebung des unfreiwilligen Sühneversuchs bei selbigen, vor dem Anfange von Rechts-
streitigkeiten. 25. 1 4.
Friedensrichter, in den Rheinprovinzen, deren Funktionen bei Subhastationen. 22. 195. zeq. — deren
Gebühren in selbigen. 22. 203. seq. — dbeögleichen bei Einregistrirungen. 24. 381. — Rangvpechält-
nisse und Uniform derselben. 24. 57. — im Großherzogthume Posen, desgleichen. 24. 58. — Oid-
ten= und Reisekosicn-Bewilligung für selbige. 25. 165. 108. sed.
Frohnden, (. Dienste.
Fuhren-Leisiungen, s. Spanndienste.
Fuhrgewerbe, die Befugnisse zu dessen fernern Betriebe geht durch zweimalige Veruntreuung der zum
Tranusport anvertrauten Güter verloren. 24. 79. — . auch bohnfuhrleute.
Fuhrkosten, in wie weit Beamte, welche für selbige ein Firum bezichen, auf besondere Reisekosten keinen
Anspruch haben. 25. 170. — (. übrigens Reisckosten.
Fuhrleute, in wie weit Reisende, Dienstherren und Eigenthümer für die Vergehen der erstern auf Chaussen
ver-