Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

Viertes Sachregister. m 
Wartegelder „ Berechnung des Quittungsstempels von selbigen. 22. 61. — in wie weit von felbigen 
Beiträge zu den Gemeindelasten zu leisten sind. 22. 186. — Preklusivtermin für die Ansprüche auf 
selbige aus frühern Verhältnissen in den neu und wiedererworbenen Provinzen. 22.20 5. — rücksichtlich 
derselben soll kein gerichtliches Verfahren zugelassen werden. 23. 21. 
Wartegelds-Empfänger, können Schulden halber mit Personal-Arrest belangt werden, wenn sie nicht 
kommissarisch beschäftigt sind. 23. 39. — Beschelde für selbige in Anstellungs -Angelegenheiten sind 
sportelfrei. 25. 131. 
Wechsel, Enerichtung der Stempelsteuer von selbigen. 22. 66. 68. 87. — von einem nicht wechsel- 
fähigen Aussteller gezogen, deren Einklagung gegen den wechselschigen Akzeptanten. 22. 183. 
Wege= und Brückengeld-Tarif, für die Städte Hamm, Wittenberg, Rheda, Wriezen 2c., 
s. diese. 
Weibspersonen, der bffentlichen Unzucht nachgehend, polizeiliches Verfahren gegen selbige in den 
Rheinprovinzen. 25. 8. 
Weideherren, (. Markenherren. 
Weimar, (. Sachsen-Weimar. 
Wein, mit selbigem darf kein Hausirhandel statt finden. 24. 130. — dessen Beziehung für den eignen 
Haushaltungsgebrauch. 24. 183. — Abgaben-Entrichtung von selbigem. 24. 194. 
Weinkauf, (Recht der Gutsherren), s. Antrittsgelder. 
Werthstempel, dessen Berechnung und Erhebung. 22. 58 — 63. 67. 
Werthstücke, Porto-Entrichtung für selbige bei deren Versendung mit der Post. 21. 229. 231. 
Wesel, Stadt, Gesetz über die Regulirung des Schuldenwesens in selbiger. 22. 49 — 56. 
Weser-Schiffahrts-Akte, mit den betheiligten fremdherrlichen Staaten abgeschlossen, d. d. Minden, 
den 10ten September 1823. 24. 25— 53. — Separat-Konvention rücksichtlich derselben mit der 
freien Hanseestadt Bremen. 24. 54. 
Weserzölle, deren Entrichtung und Erhebung. 24. 29. seq. 202. 207. 
Westphalen, vormaliges Königreich, Ausführung des Gesetzes vom 25sten September 1820. wegen 
der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse in den sonst zu ersterem gehörigen Landescheilen. 22. 207. 
— In Stelle des Gesetzes vom 25sten September 1820. tritt dasjenige vom 2 8 sten August 1825. 
25.73 — 94. 154. — Präklusionsfrist für die Verwaltungs-Ansprüche an selbiges. 23. 156. 
— die in selbigem bestandenen Gesetze über gutsherrliche und bäuerliche Verhältnisse, Ablösungen, 
Lehne 2c. werden aufgehoben 25. 7 4. seq. — #. auch Provinzen, neue und wieder eroberte, so wie 
Magdeburgische Landes-Obligationen, und Altmark. 
Westphalen, Provinz, Gesetz wegen der Löhnung und des Umzugs der Schäfer und Schäferknechte in 
selbiger. 22. 147. — Präklusio-Termin für die Ansprüche auf Gehalts-, Wartegelds= und Pensions- 
Entschädigung aus frühern Verhältnissen in sclbiger. 22. 205. —— rücksichtlich derselben soll kein ge- 
richtliches Verfahren zugelassen werden. 23. 21. — Präkl. Termin für Lieserungs-Forderungen an 
vaterländische Truppen bis zum Tilsiter Frieden. 23. 17. — Anordnung der Provinzialstände für 
selbige. 24. 108 — 115. — Chausseegeld-Erhebung von zweirädrigen Wagen in selbiger. 25. 4. — 
Erhebung einer Kathedralsteuer in selbiger, Behufs der baulichen Unterhaltung der Domkirchen. 25. 71. 
— Anwendung der Deklaration vom 2 1sten November 1803. in selbiger, wegen Erziehung der Kin- 
der gemischter Ehen in dem Glaubens-Bekenntnisse des Vaters. 25. 221. seq. — Beibehaltung und 
Anwendung der Provinzial-Gesetze und Gewohnheiten in selbiger. 25. 153. scq. — Bestimmungen 
rücksichtlich des Lehnrechts in selbiger. 25. 154. — desgl. wegen der Verträge. 156. — wegen der 
Testamente. 156. — wegen der Verjährung. 157. — wegen des Zinsfußes. 157. — wegen der 
Volljährigkceit. ibid. — Klassisikation der Gläubiger im Konkurse, ibid. — Verfahren in Strafsachen. 
158. — Landes-Justizkollegium und Untergerichte. ibic. — Patrimonialgerichte. 159. — Stan- 
desherrliche Gerichtsbarkeit, ibich — Defposital-Geschäfte. ibic. — Justiz-Salarien-Kassen und 
Gerichtsgebühren, ibid. — Verfahren in Kriminal-Sachen, ibid. 
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