Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

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Gesetz-Sammlung
für  die
Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

JNo.  7.—

 

[No.  931.)  Bestätigung  des  Plans  zur  Errichtung  einer  See-Assekuranzgesellschaft  zu
Stettin.  Vom  1  2ten  März  1825.

D.  hier  beigeheftete,  mit  Zuziehung  der  Königlichen  Regierung  zu  Stettin
entworfene  Man  zur  Errichtung  einer  See-Assekuranzgesellschaft  zu  Stettin,
wird,  auf  den  Grund  der  Allerhöchsten  Kabinetsorder  vom  5ten  Januar  1821.,
hiermit  genehmigt  und  bestätigt,  und  den  Interessenken,  Kaufleuten  Wißmann,
Gribel,  Toussaint  und  Steinicke,  die  erbetene  ausschließliche  Berechtigung
  auf  Funfzehn  Jahre  unter  der  Bedingung  bewilligt,  daß  die  Assekuranz=Gesellschaft,,
  wenn  sie  nicht  das  erwartete  Gedeihen  gewinnen  sollte,  die  Abkürzung
  des  bemerkten  Zeitraums  und  Zulassung  anderer  ehnlicher  inländischer
Versicherungsanstalten  sich  gefallen  lassen  muß.
Berlin,  den  12ten  März  1825.

C(L.  S.)
Ministerium  der  Justzz.  Ministerium  des  Handels.
v.  Kircheisen.  Graf  v.  Bülow.
Plan

der  Preußischen  See-Assekuranzkompagnie.

 

§&#.  1.  Die  Preußische  See-Assekuranzkompagnie  übernimmt  Versiche=  Zweck  der  Gesellschaft.
rungen
1)  für  Gefahr  zur  See  und  auf  Strömen;
2)  für  Türken-Gefahr.  »
JedochkannsieznruebemahmeeinetVetsichemngwidetihrenWillm
nicht  angehalten  werden.
Jahrsang  1825.  H  g.  2.

(Ausgegeben  zu  Berlin  den  Zten  Mai  1825.)