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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
No. 17. —
(No. 1038.) Allerhöchsie Kabinetsorder vom 9ten Dezember 1826., wodurch die Tarifsätze
in der Erhebungsrolle vom 19ten November 1824. für die Gegenstände
der zweiten Abtheilung bis zu Ende des Jähres 1827. für gültig erklärt
werden.
N% dem Antrage des Staatsministeriums und aus den in dessen Berichte
vom 23sten v. M. entwickelten Gründen, setze Ich hierdurch fest: daß die durch
Meine Order vom 28sten Juni v. J. bis zum Ablauf des Jahres 1826. ver-
längerten Tarifsätze der Eingangsabgaben in der Erhebungsrolle vom 19ten No-
vember 1824. für die Gegenstände der zweiten Abtheilung Ark. 9., 22., 23.
Litt. a, b., g, h, o, w, No. 2., Art. 25., 34., 37., 39. Litt. a, auf die
gesetzliche Dauer der Erhebungsrolle, also bis zum Ende des Jahres 1827.
gültig seyn, und die Abgaben nach diesen Sätzen erhoben werden sollen. Das
Staatsministerium, welches die Anlage zurück empfängt, hat die Bekanntmachung
dieses Befehls zeitigst zu veranlassen.
Berlin, den 9ten Dezember 1826.
Friedrich Wilhelm.
An
das Staateministerium.
Jahrgang 1826. No. 17. — (T. 10;8.) 1
(Ausgegeben zu Berlin den 19ten Dezember 1326.)