Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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B.)  Des  Departements  der  Finanzen:

Des  Bergraths.
Den  Verkauf  des  Vich-Salzes  betreffend.

Da  Seine  Köbnigliche  Majestät
durch  ein  höchstes  Dekret  vom  7.  d.  M.
zu  genehmigen  geruht  haben,  daß  zum
Vortheil  der  Viehzucht  der  Ankauf  des
auf  den  Königl.  Salinen  erzeugten  Vieh-Salzes
  auch  in  den,  von  denselben  entfernteren
  Gegenden  erleichtert,  und  deshalb
für  die  Zukunft  hinsichtlich  des  Verkaufs
dieses  Erzeugnisses  eine  angemessene  Einrichtung
  getroffen  werde;  so  werden  nach
Maßgabe  dieses  höchsten  Befehls  die  betreffenden
  Königl.  Behdrden  mit  Vollzics
hung  folgender  Verfügungen  beauftragt,
und  solche  hiemit  zur  allgemeinen  Kenntniß
  gebracht:

1.)  Der  allgemeine  Preis  für  sämtliches
auf  den  Königl.  Salinen  erzeugte
Viehsalz  wird  für  die  Zukunft  vorläufig,
  und  bis  der  vermehrte  Gewinn
desselben  eine  anderwärtige  Bestimmung
  zuläßt,  auf?:  fl.  50  kr.  für  den
Centner,  oder  17  Kreuzer  für  das
Pfund  festgesehbt.  Für  diesen  Preis
wird  dasselbe  auf  den  Salinen  Hall,
Friderichshall,  Elemenshall,  Schwenningen
  und  Sulz  an  diejenigen  Inländer,
  welche  sich  mit  obrigkeitlichen

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O.

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Zeugnissen,  daß  sie  Viehhalter  sepen,
ausweisen,  in  jeder  beliebigen  Quantität,
  jedoch  nicht  unter  Einem  Cenrner,
  aus  freier  Hand  abgegeben.  Der
Werth  der  Fässer,  wenn  die  Käufer
solche  verlangen,  ist  denselben  besonders
  aufzurechnen.

f)  Daojenige  Erzeugniß,  welches  auf

solche  Weise  bei  den  Salinen  nicht  verkauft
  wird,  ist  an  die  Faktorien  der
entsernteren  Oberämter  zu  versenden,
bei  welchen  von  Seite  der  Viehhalter
Nachfrage  einkommt.

Der  Faktor,  welcher  nach  Verhältniß
dieser  Nachfragen  eine  Anzahl  Fässer
bei  dem  Salz-Inspektor  der  Saline
bestellt,  gibt  das  Vieh-Salz  Faßweise
an  die  sich  meldenden  Viehhalter,  so
wie  an  die  von  den  Oberämtern  aufzustellenden
  Verschleußer  in  dem  allgemeinen
  Verkaufs-Preise  ab,  zu
welchem  jedoch  noch  der  Aufwand  der
Saline  für  Verpackungs-Kosten,
Fuhrlohn  und  Speditions-Gebühr
geschlagen  wird.

)AUm  diesen  Aufwand  auszumitteln,

hat  der  Faktor,  wenn  ihm  von  dem