Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

(No. 1021.) Publikandum des dem Buch= und Musikhändler Adolph Martin 
Schlesinger in Berlin ertheilten Privilegiums. Vom 29# ien Juli 1826. 
u- Seine Majestät der König, Unser Allergnddigster Herr, geruhet haben, 
mittelst Allerhöchsier Kabinetsorder vom 21sten Juli d. J., dem Buch= und 
Musikhändler Adolph Martin Schlesinger in Berlin, das Recht zum 
ausschließlichen Verlag der in seinem Verlage erscheinenden Arrangements der 
von dem Königlich-Sächsischen Kapellmeister Maria von Weber komponir= 
ten Oper „Oberon“, als: 
1) eines vollsiändigen Klavierauszugs; 
2) eines dergleichen ohne Worte; 
3) eines dergleichen zu vier Händen; 
4) eines Arrangements für Militairmusik; 
5) eines desgleichen zu Duectten, Quartetten für Streich= und Blase-In- 
strumente; 
0) eines desgleichen zu Potpourri's; und 
7) der Ouvertüre für das große Orchesier; 
durch Ertheilung eines Privilegiums innerhalb sämmtlicher Königlichen Staaten 
dergestalt sicher stellen zu lassen: 
daß eine Ausgabe dieser Musikalien, deren Verlagsrecht von dem 
. Schlesinger rechtmäßig erlangt worden, in hiesigen Landen weder 
ganz, noch in einzelnen Theilen nachgedruckt, noch durch Auszüge 
oder Verkauf eines anderwärts unternommenen Nachdrucks dem jenen 
Kompositionen, wenigstens dem Hauplinhalte nach, vorzudruckenden 
Privilegio entgegengehandelt werden soll, bei Vermeidung der den 
Beeinträchtigten gesetzmäßig zu leistenden Entschädigung und derjeni- 
gen Strafen, welche der Nachdruck inländischer Verlagsartikel und der 
Handel mit auswärts nachgedruckten Musikalien nach sich ziehr; 
so wird solches hierdurch allgemein zur öffentlichen Kenntniß und Nachachtung 
bekannt gemacht. 
Berlin, den 29sten Juli 1826. 
Ministerien 
.. der geistlichen, Unterrichts= und 
des Innern und der Poltzel. Medizinal-Angelegenheiten. 
v. Schu ckmann. In Abwesenheit und im Auftrage des Hrn. Ministers: 
v. Kamptz. 
  
No. 1022.)
	        
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