(No. 1021.) Publikandum des dem Buch= und Musikhändler Adolph Martin
Schlesinger in Berlin ertheilten Privilegiums. Vom 29# ien Juli 1826.
u- Seine Majestät der König, Unser Allergnddigster Herr, geruhet haben,
mittelst Allerhöchsier Kabinetsorder vom 21sten Juli d. J., dem Buch= und
Musikhändler Adolph Martin Schlesinger in Berlin, das Recht zum
ausschließlichen Verlag der in seinem Verlage erscheinenden Arrangements der
von dem Königlich-Sächsischen Kapellmeister Maria von Weber komponir=
ten Oper „Oberon“, als:
1) eines vollsiändigen Klavierauszugs;
2) eines dergleichen ohne Worte;
3) eines dergleichen zu vier Händen;
4) eines Arrangements für Militairmusik;
5) eines desgleichen zu Duectten, Quartetten für Streich= und Blase-In-
strumente;
0) eines desgleichen zu Potpourri's; und
7) der Ouvertüre für das große Orchesier;
durch Ertheilung eines Privilegiums innerhalb sämmtlicher Königlichen Staaten
dergestalt sicher stellen zu lassen:
daß eine Ausgabe dieser Musikalien, deren Verlagsrecht von dem
. Schlesinger rechtmäßig erlangt worden, in hiesigen Landen weder
ganz, noch in einzelnen Theilen nachgedruckt, noch durch Auszüge
oder Verkauf eines anderwärts unternommenen Nachdrucks dem jenen
Kompositionen, wenigstens dem Hauplinhalte nach, vorzudruckenden
Privilegio entgegengehandelt werden soll, bei Vermeidung der den
Beeinträchtigten gesetzmäßig zu leistenden Entschädigung und derjeni-
gen Strafen, welche der Nachdruck inländischer Verlagsartikel und der
Handel mit auswärts nachgedruckten Musikalien nach sich ziehr;
so wird solches hierdurch allgemein zur öffentlichen Kenntniß und Nachachtung
bekannt gemacht.
Berlin, den 29sten Juli 1826.
Ministerien
.. der geistlichen, Unterrichts= und
des Innern und der Poltzel. Medizinal-Angelegenheiten.
v. Schu ckmann. In Abwesenheit und im Auftrage des Hrn. Ministers:
v. Kamptz.
No. 1022.)