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Ausnahmen:
a) wenn solcher auf der Linie von der Ostsee bei Memel bis zur
Weichsel, diese eingeschlossen, eingefuͤhrt, und durch die Haͤfen
von Danzig, Memel und über Pillau ausgeführt wird, oder
umgekehrt, vom Zentren 10 Sgr.
b) wenn solcher über Danzig mit der Bestimmmung nach Rußland
durchgeht, vom Zenenrnrnrnrn .. 3 Sgr
7) Von Blei (3. a.), Stahlkuchen (6. a.), geschmiederem Eisen und
Stahl (6. c.), groben Eisengußwaaren (6. e. 1.), Kraftmehl
(25. q.), Mühlenfabrikaten aus Getreide und Hülsenfrüchten
(25. r.), imgl. Schiffszwiebbkkk .... . . . ...
Ausnahmen:
a) Für geschmiedetes Eisen, aus Rußland oder Polen kommend und
seewärks ausgehend, vom Zenhnernrn 3 Sgr.
b) Für Mehl, in Tonnen verpackt, auf dem unter 6. a. bezeichneten
Transitozuge, vom Zentntrrr 3 Sgr.
8) Von Hörnern, Hornspitzen, Klauen und Knochen (1.), Mennige
(5. d.), grünem Eisenvitriol (5. e.), Mineralwasser in Flaschen
oder Krügen (5. 1.), rohem Agatstein und Marmorarbeiten in
kolossalen Gegenständen, als: Stalüen, Büsten, Kaminen
9) Von Salz (25. u.), auf dem unter 6. a- erwähnten Transitozuge
zum Bedarf der Königl. Polnischen Salz-Administration, unter
Kontrolle der Königl. Preußischen Sah-A#minfstratten, von der
Last................................................ 3Rthlk.
10)BonSkeinkohlen(35.).....................................·
11)VonBruch-undbehaumenSteinmallekArt,Mühl-undSchleif-
sicinen(31.)...............................................
12)VonHeringen(2-s3.1.)...................·.......·....·.....
13) Von Weizen und andern unter No. 14. nicht besonders genannten
Getreidearten, desgleichen von Huͤlsenfruͤchten, als: Bohnen, Erb-
sen, Linsen, Wicken, auf der Weichsel und dem Niemen eingehend,
und durch die Haͤfen von Danzig und Memel, auch durch Elbing
und Königsberg über Pillan ausgehend, vom Scheffel. 2 Sgr.
(Dieß ist zugleich die Eingangsabgabe auf diesen Strömen, wenn
diese Getreidearten und Hülsenfrüchte nicht weiter auf der Brahe
verschifft werden, geschieht dies aber, so wird der Unterschied zwi-
schen dieser Abgabe und der für diese Getreidcarten und Hülsen-
früchte in der zweiten Abtheilung allgemein bestimmten Eingangs-
abgabe nach erhoben.)
14) Roggen, Gersie und Hafer auf denselben Strömen ein= und über
die vorgenannten Häfen ausgehend, vom Scheffel 1# Sgr.
Vom
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Neblr. Sar.
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Von
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