Gewicht Geld-
oder betrag.
Am#abl. u. 1-r#
3) Von Blei (3); gegossenem (6. a.), geschmiedetem Eisen (6.c.);
roben Eisengußwaaren (6. e.), grünem Hohlglase (10. a.) Zentn.—
4) Von allen andern Gegenständen, welche in der zweiten Ab-
theilung bei der Ein= und Ausfuhr höher, als mit der allge-
meinen Eingangsabgabe belegt sind, aber nur dieser Satz,
namligHgaaaaaa. 1 Zentn.—5
5) Von Ocssen. 1 Stück!—
6) Von Kühen und Rinder 1 Stück.—43
7) Von Schweinen und Hammen 1 Stück.— 5
IV. Abschnitt.
Bei der Waarendurchfuhr ohne Umladung auf verschiedenen,
das Land auf kurzen Strecken durchschneidenden Straßen, wo ört-
liche Verhältnisse eine weitere Ermäßigung der Gefälle erfordern.
Als solche werden für jetzt bezeichnek, und bei der Waaren-
durchfuhr auf selbigen folgende geringere Sü4tze festgesetzt:
Für die Straße:
1) über Pegau und Zeig lZentn.—1
vongroßemVie(.'39.a.b.c.)..................... 1Stück.—5
andenkleinemViehgattungen(39.d.e.f.).......... 1Stück.—1
L)-LangensalzaundHeiligenstadtoderTeisiungen.......... 13entn.—3
3) Langensalza und Lüsen 1 Zenm.—
4) Wandfried und Treffurth. .... ................. .... .. 1 Zeutnn.—
5) = Petershagen, Herford oder Vlotho, Lippspringe und zuletzt
über Warburg oder Giershagen
6) = Petershagen, über Herford oder Vlothoe 1 Zentn.—
7) Lippspringe, über Warburg oder Giershagen.
8) Kuen#nach und die Bingerbrücke, oder Oberstreit oder
Kinnn
9) -Kreuznach und Oberstreit oder Kirn. . . . . . . . . . .. . . 1 Zemm.—3
10) -Oberstreit oder Kirn und über die Bingerbrücke.
Auf den Straßen unter 2 bis 10 wird erhoben:
a) von großem Vieh (39. a. b. 0) . .. . . .. 1 Stuck.—10
b) von den bleinern Viehgattungen (39. d. e. l)34 Scuck.—
Zuu ähnlichen Ermäßigungen in geeigneten Fällen ist der
Finanzminister ermächtigt.
Vierte