Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1827. (18)

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A. 
I. Elbzoll. 
  
  
  
  
  
  
Dieser wird erhoben — 13 ane 
· Konranons Eßischem 
A. Vom Bruttogewicht der Ladung: Gew Setel dena. 
1) Für die ganze Strecke von der Grenze gegen das Ks- 
nigreich S 9 achten bis zur Grenze gegen ##orr. und 
ecklenbnng 1Zn 
2) Für die Theilstrecken: 
Wenn eine Ladung blos durchgeführt wird: 
a) von der Süchsischen bis zur Anhaltschen Grenze 41(# 
b) von der Anhaltschen Grenze bis zur Grenze gegen 
Hannover und Meklenburg . .. 9 —1111255 
c) aus dem Anhaltschen nach der Saale oder nach 
Domutg.............................·...... 1 8 2½% 
d)von Schnakenburg und Gegend bis zur Grenze 
gegen MeklenbucnsSsg . . . .. . . ... 1 4 16 
B. Für folgende Arkikel sind diese Sätze ermaßigt, und zwar: 
4) auf ein Viertel des Elbzolles für 
Ambosse, Geflügel, 
Anker, Gersie, 
Anis, Glas chne Unterschied, 
unausgelaugte Asche, Glasgalle, 
Bier mit Ausnahme des fremden, Graupen, Gries und Grütze, von allen 
Blei, Getreidearten, 
Bleierz, Gußeisen, 
Bohnen, grobe Gußeisenwaaren, 
Bolus, afer, 
Bomben, Kiseen 
Bombenmörser, Hirse, 
Eisenblech ohne Unterschied, Holzkohlen, 
Eisendrahr, unverarbeilete Hornspitzen und Horn- 
Erbsen, platten, 
Erz, Kanonen, 
Fenchel, Kienruß,
	        
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