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Gesetz Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
No 21.
(No. 1102.) Ministerial-Erklärung vom 19ten Oktober 1827., über die mit der freien
Hansestadt Lübeck getroffene Vereinbarung ,„die Sicherstellung der Rechte
der Schriftsteller und Verleger wider den Bücher-Nachdruck betreffend.
D. Königlich -Preußische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten
erklärt hierdurch, in Gemäßheit der von Seiner Majestät ihm ertheilten Er-
mächtigung:
Nachdem der Senat der freien Hansestade Lübeck die Zusage gemacht hat,
daß vorläufig und bis es nach dem Artikel 18. der demschen Bundesakte
zu einem gemeinsamen Bundesbeschlusse wegen Sicherstellung der Rechte
der Schriftsteller uud Verleger gegen den Bücher-Nachdruck kommen wird,
jedem Preußischen Unterthan, er sey Se riftsteller oder Verleger, der in
dem Fall ist, auf ein Privilegium wider den Nachdruck bei dem Senat
anzutragen, ein solches nach denselben Rücksichten, wie es geschehen würde,
wenn der Nachsuchende ein Lübeckischer Bürger oder Angehöriger wäre,
jederzeit in gewöhnlicher Form kostenfrei bis auf kleine, auch Lübeckische
Bürger betreffende, Stempel= und Expeditions-Gebühren ertheilt werden,
überdieß der damit versehene Königlich -Preußische Unterthan von den
Lübeckischen Gerichten und Behörden in der Aufrechthaltung des ertheilten
Privilegiums einem wider den Nachdruck privilegirken Lübeckischen Bürger
oder Angehörigen gleich geachtet und geschützt werden solle;
daß das Verbot wider den Bücher-Nachdruck, so wie solches bereits im ganzen
Bereiche der Preußischen Monarchie, zum Schutze der inländischen Schrift-
sieller und Verleger, nach den in den einzelnen Provinzen geltenden Gesetzen
besieht, auch auf die Schriftsteller und Berleger der freien Hansestadt Lübeck
Anwendung finden, mithin jeder durch Nachdruck oder dessen Verbreitung be-
gangene Frevel gegen Letztere nach denselben gesetzlichen Vorschriften beurtheilt
und geahndet werden soll, als handelte es sich von beeinträchtigten Schrift-
stellern und Verlegern in der Preußischen Monarchie selbst.
Jahrgang 1837. No. 21. — (No. 1102 — 1100.) Ff Ge-
(Ausgegeben zu Berlin den 20sten November 1827.)