Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1827. (18)

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(No. 1103.) Ministerial-Erklärung vom 20sten Oktober 1827., über die mit dem Fürsten- 
thum Schwarzburg-Rudolstadt getroffene Vereinbarung, die Sicher- 
stellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger wider den Bücher- 
Nachdruck betreffend. 
D. Königlich-Preußische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten 
erklärt hierdurch, in Eemäßheit der von Seiner Majesiät ihm ertheilten Er- 
mächtigung: 
Nachdem von der Fürstlich-Schwarzburg-Rudolstädtschen Regierung 
die Zusage gemacht worden ist, daß vorläufig und bis es nach Artikel 18. der 
deutschen Bundesakte zu einem gemeinsamen Bundesbeschlusse zur Sicherstel- 
lung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Bücher-Nachdruck 
kommen wird, in dem Fürstenthume Schwarzburg-Rudolstadt 
eine ausdrückliche Bestimmung, wonach der Nachdruck und dessen Verbrei- 
tung mit Konfiskation und einer Geldbuße von 10 Rthlr. zu bestrafen ist, 
zum Schutze der Schriftsieller und Verleger der Königlich-Preußischen 
Staaten in Anwendung gebracht werden solle; 
daß das Verbot wider den Bücher-Nachdruck, so wie solches bereits im ganzen 
Bereiche der Preußischen Monarchie, zum Schutze der inländischen Schrift- 
sieller und Verleger, nach den in den einzelnen Provinzen geltenden Gesetzen 
besteht, auch auf die Schriftsteller und Verleger des Fürslenthums Schwarz= 
burg-Rudolstadt Anwendung finden, und mithin jeder durch Nachdruck oder 
dessen Verbreikung begangene Freoel gegen letztere nach denselben gesetzlichen 
Vorschriften beurtheilt und geahndet werden solle, als handelte es sich von beein- 
trächtigten Schriftstellern und Verlegern in der Preusfischen Monarchie selbst. 
Gegenwärtige Erklärung soll, nachdem sie gegen eine übereinsiimmende, 
von dem Fürsilich= Schwarzburg-Rudolsiädtschen Geheime-Raths-Kollegium voll- 
zogene, Erklérung ausgewechselt worden seyn wird, durch öffentliche Bekannt- 
machung in den diesseitigen Staaten Kraft und Wirksamkeit erbalten. 
Berlin, den 20sten Oktober 1827. 
(L. S.) 
Konigl. Preuß. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
v. Schönberg. 
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