Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1827. (18)

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Vorstehende Erklaärung wird, nachdem solche gegen eine übereinslimmende, 
von dem Herzoglich = Sachsen-Coburg und Gothaschen Ministerio unterm 
1 tten November 1827. vollzogene, Erklärung ausgewechselt worden ist, unter 
Bezugnahme auf die Allerhöchste Kabinetsorder vom 1####en August 1827. 
Cdiesjährige Gesetz-Sammlung No. 17. Seite 123.), hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Berlin, den 27 len November 1827. 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
v. Schönberg.