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Gesetz- und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
13. Stück vom Jahre 1887.
Inhalt: Nr. 48. Bekanntmachung, die Einberufung des Landtags betr. S. 123.
Nr. 48. Bekanntmachung,
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten
ordentlichen Landtage betreffend;
vom 19. October 1887.
Seine Majestät der König haben beschlossen, die getreuen Stände des Königreichs Sachsen
zu einem in Gemäßheit von § 115 der Verfassungsurkunde abzuhaltenden ordentlichen
Landtage auf
den 9. November dieses Jahres
in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen.
Allerhöchstem Befehle gemäß wird Solches und daß an die Mitglieder beider ständischer
Kammern noch besondere Missiven aus dem Ministerium des Innern ergehen werden,
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 19. October 1887.
Gesammtministerium.
Graf v. Fabrice. v. Nostitz-Wallwitz.
Meister.
Druck und Berlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.
Ausgegeben zu Dresden den 19. October 1887. 21