Metadata : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887. (53)

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Gesetz-  und  Verordnungoblatt

für  das  Königreich  Sachsen.
13.  Stück  vom  Jahre  1887.

 

 

Inhalt:  Nr.  48.  Bekanntmachung,  die  Einberufung  des  Landtags  betr.  S.  123.

 

Nr.  48.  Bekanntmachung,

die  Versammlung  der  Stände  des  Königreichs  Sachsen  zum  nächsten
ordentlichen  Landtage  betreffend;

vom  19.  October  1887.

Seine  Majestät  der  König  haben  beschlossen,  die  getreuen  Stände  des  Königreichs  Sachsen

zu  einem  in  Gemäßheit  von  §  115  der  Verfassungsurkunde  abzuhaltenden  ordentlichen
Landtage  auf

den  9.  November  dieses  Jahres

in  die  Residenzstadt  Dresden  einberufen  zu  lassen.

Allerhöchstem  Befehle  gemäß  wird  Solches  und  daß  an  die  Mitglieder  beider  ständischer
  Kammern  noch  besondere  Missiven  aus  dem  Ministerium  des  Innern  ergehen  werden,
hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Dresden,  den  19.  October  1887.

Gesammtministerium.
Graf  v.  Fabrice.  v.  Nostitz-Wallwitz.
Meister.

 

Druck  und  Berlag  der  Königl.  Hofbuchdruckerei  von  C.  C.  Meinhold  &  Söhne,  Dresden.

Ausgegeben  zu  Dresden  den  19.  October  1887.  21