Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1829. (20)

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Rechnung des Staats eine Konsumtionsabgabe (Mahl= und Schlacht- 
Steuer) entrichtet werden muß, so bleiben solche dieser Abgabe, gleich den 
inländischen Produkten und Fabrikaten dieser Art, unterworfen. 
Gegenstände, von welchen für Rechnung einer Stadt oder Gemeine ohne 
Rücksicht, ob dieselben ausländische oder inländische Erzeugnisse sind, eine 
gleiche Abgabe (Octroi) erhoben wird. Dieser unterliegen bei dem Ein- 
gang in die Stadt oder Gemeine, welche zur Erhebung der Abgabe befugt 
ist, auch Waaren derselben Art, welche aus einem der kontrahirenden 
Sctaaten über die Grenzen des andern eingebracht worden sind. 
Die hohen kontrahirenden Theile werden jedoch dafür Sorge tragen, daß 
diese Kommunal-Abgaben nicht auch blos tranfitirende Gegenstände treffen, und 
daß durch die Erhebungsweise der Verkehr so wenig als möglich erschwert werde. 
““ 
b) 
c) 
d 
e) 
II. Zeitweise: 
Baumwollene, gewebte oder gestrickte Waaren, auch baumwollene Posa- 
mentier-Waaren. 
Königlich-Preußischer Tarif No. 2. lUtt. c. Abtheilung Il. 
Koöniglich-Baierscher und Würtembergischer Vereins-Tarif Ziffer 38. 
d. 1 bis 4. 
Seidene und halbseidene, gewebte und gestrickte, so wie Posamenlier= 
Waaren. 
Königlich-Prenßischer Tarif No. 31. litt. c. et d. Abtheilung II. 
Königlich -Baierscher und Würtembergischer Vereins-Tarif Ziffer 408. 
e. 1. 2. Ziffer 423. 
Wollene, gewebte und gestrickte Waaren, ferner dergleichen Waaren aus 
Thierhaaren obiger Art, wie auch halbwollene Waaren, mit Ausnahme 
von Teppichen aus Wolle oder andern Thierhaaren mit Leinen gemische, 
und mit Ausnahme der Hutmacher-Arbeit Cgefilzter). 
Königlich-Preußischer Tarif No. 41. lirt. c. und e. Abtheilung II. 
Königlich -Baierscher und Würtembergischer Vereins-Tarif Ziffer 456. 
489. 1. 
Leder und Lederwaaren. 
Königlich-Preußischer Tarif No. 21. lit. a. b. c. d. Abcheilung II. 
Königlich-Baierscher und Würtembergischer Vereins-Tarif Ziffer 254. 
a. b. d. 351. 371. 170. a. 2. 443. 300. 320. 214. 399. a. b. 
Zu Waaren verarbeiletes Kupfer und Messing, Kessel, Pfannen und der- 
gleichen. 
Königlich-Preußischer Tarif No. 19. litt. c. Abtheilung Il. 
Königlich -Baierscher und Würtembergischer Vereins-Tarif Ziffer 247. 
d. 282. e. 1 83. a. b. 283. c. 1. 2 
s) Ge-
	        
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